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ASFINAG: Bestbieterprinzip bei Bauvergaben funktioniert und bringt mehr Qualität

Ab 1. Jänner 2017 stark erweiterter Katalog an Qualitätskriterien

Bau / Branchen / Verkehr / Autobahn / Infrastruktur13.12.2016, 11:55 | OTS0106 | Asfinag

 

ASFINAG: Bestbieterprinzip bei Bauvergaben funktioniert und bringt mehr Qualität

Ab 1. Jänner 2017 stark erweiterter Katalog an Qualitätskriterien

 

(Wien/OTS) - Seit September 2015 setzt die ASFINAG bei allen Bauausschreibungen über einer  Million Euro auf das Bestbieterprinzip - die aktuelle  Bilanz wurde heute im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert. Es funktioniert und bringt mehr Qualität, die Bauwirtschaft akzeptiert das neue Vergabe-System und die von der ASFINAG vorgegebenen Kriterien.

Bestbieterprinzip bedeutet: Entscheidend für einen Zuschlag ist nicht mehr ausschließlich der Preis, es wurden dafür in der ASFINAG auch 18 Qualitäts-Kriterien – darunter etwa längere Gewährleistung, kürzere Baudauer, hoher Facharbeiteranteil – definiert. Erfüllt ein Unternehmen eines oder mehrere dieser Kriterien kann es auch zu einem höheren Preis anbieten. Nach diesem Prinzip wurden bisher 98 Vergabeverfahren im Umfang von 720 Millionen Euro durchgeführt.

Jörg Leichtfried, Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie: „Die ASFINAG nimmt beim Bestbieterprinzip eine Vorreiterrolle ein. Von unseren fairen Vergaben profitieren die Pendlerinnen und Pendler. Es gibt weniger Baustellen und darum weniger Stehzeiten und weniger Staus. Und wir stärken die heimische Wirtschaft: rund 90 Prozent der Aufträge gehen an Betriebe in Österreich.“

„Mit dem erfolgreichen Einsatz des Bestbieterprinzips erreichen wir noch mehr Qualität bei unseren Bauprojekten. Das verlängert die Lebensdauer der Straßeninfrastruktur und verringert den Erhaltungsaufwand – weniger Baustellen im Netz bedeuten auch weniger Behinderungen für die Lenkerinnen und Lenker“, betonte ASFINAG Vorstand Alois Schedl heute im Rahmen der Pressekonferenz,  „die ASFINAG wird die derzeit bei Vergaben zur Anwendung kommenden 18 Qualitätskriterien mit 1. Jänner 2017 auf 31 aufstocken. Bisher lag ein Fokus auf Bauqualität. Künftig haben bei unseren Vergaben auch  Unternehmen ein Plus, wenn sie ältere Personen und Lehrlinge beschäftigen oder auf eine besonders umweltfreundliche Bauweise setzen.“ 

„Das Bestbieterprinzip mit Zuschlagskriterien rechnet sich und die ASFINAG liefert den Beweis dafür. Doch an ein Zurücklehnen ist bei der ASFINAG nicht gedacht. Vielmehr werden weitere Zuschlagskriterien in den ASFINAG-Vergabekatalog aufgenommen bzw. Vorschläge der Sozialpartner-Initiative„Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze!” übernommen. Offen ist die ASFINAG auch für eine neue Ausrichtung bei Eignungskriterien von Anbietern in Verbindung mit Wirtschaftlichkeitsnachweisen. Konkret: Welche Firmen sind in Zukunft bei Ausschreibungen der ASFINAG überhaupt geeignet, ein Angebot abgeben zu dürfen? Welche sind in der Lage, die Kernleistungen bzw. kritische Leistungen mit Eigenpersonal abzuwickeln?“ sagt Abg. z. NR Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz und Sprecher der Initiative „FAIRE VERGABEN sichern Arbeitsplätze!“

Zwtl.: Best Practice Beispiel: A 23 Erneuerung Hochstraße Inzersdorf

Auf besonders viele Qualitätsmerkmale – dazu mit einer hohen Gewichtung von zehn Prozent gegenüber 90 Prozent beim Preis – setzt die Arbeitsgemeinschaft, die derzeit die Hochstraße Inzersdorf an der A 23 Südost Tangente in Wien erneuert: Verlängerte Gewährleistung, kürzere Bau- und Arbeitszeiten, weniger Sperren von Auf- und Abfahrten und keine Behinderungen für den öffentlichen Verkehr – zudem kümmert sich eine eigens beauftragte Person auf der Baustelle um sämtliche Aspekte der Arbeitssicherheit.

Wobei sich bietende Unternehmen besonders bei den Themen Arbeitssicherheit und Qualitätssicherung aktiv einbringen. So wurden im Bereich der Arbeitssicherheit auch gemeinsam mit der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA 35 neue Ideen entwickelt, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Die ASFINAG hat diese teilweise bereits in die Ausschreibungs-Standards übernommen: Sie reichen von verpflichtenden Einschulungen über ausgebildete Ersthelfer im Bautrupp bis zu schnellen Rettungszufahrten und guter Wasserversorgung im Sommer.  


Zwtl.: Qualität zahlt sich aus 

In lediglich drei Fällen hat das neue System dazu geführt, dass der zweitbilligste sich durch Qualitätsmerkmale an die Spitze gesetzt und den Zuschlag erhalten hat. Der Hintergrund: Jene Bieter, die den Preis optimieren, setzen beim Angebot auch auf Qualität. Und Qualität zahlt sich mittelfristig auf jeden Fall aus: Beim Kriterium „Erhöhung Asphalt- und Betoneinbauqualität“ ist die ASFINAG bereit, ein bis zwei Prozent mehr zu zahlen, wenn die anbietende Firma höhere Qualität bringt. Berechnungen zeigen, dass sich die ASFINAG im Gegenzug durch weniger Sanierungsaufwand bis zu vier Prozent Kosten spart.

Zwtl.:Erfolgsmodell Bestbieterprinzip wird ausgeweitet

Die ASFINAG wird die derzeit 18 eingesetzten Qualitätskriterien ab 1. Jänner 2017 auf 31 aufstocken. Wesentliche neue Qualitäts-Aspekte: 
•Beschäftigung Älterer (über 50)
•Beschäftigung Lehrlinge
•Weniger Umweltbelastung durch Reduktion von Transportkilometern
•Einsatz moderner, schadstoffarmer Baufahrzeuge
•CO2-Neutralität bei Stahlherstellung
•Verkürzung der Bauzeit mittels Zwei-Schicht-Modell (wer dieses bei der ASFINAG anbietet, kann künftig auch zu einem höheren Preis anbieten)

Das Gesetz sieht weiters vor, dass Auftraggeber bei Projekten so genannte „kritische Leistungen“ – also zentrale Arbeiten im Infrastruktur-Projekt –  definieren können. Bei der ASFINAG ist das verpflichtend: Zwischen 20 und 50 Prozent des Auftrags muss der Auftragnehmer gemäß Vorgabe des Bauherrn ASFINAG selbst erbringen und darf sie bei Projekten nicht an beliebige Sub-Sub-Firmen übertragen.  

Rückfragehinweis:

ASFINAG
Mag. Christoph Pollinger, M.A.
Pressesprecher
Tel.: +43 (0) 664 60108 - 16841
christoph.pollinger@asfinag.at
www.asfinag.at

 

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