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Leitfaden für Bauvergaben von Gemeinden: Best- statt Billigstbieter

KMU können mit Lehrlingen und älteren Beschäftigten bei Ausschreibung punkten - Umwelt- und wirtschaftliche Kriterien stehen zur Wahl - "Reaktionszeit in Bauphase" hilft regionalen Firmen


APA0460 5 WI 0546 II Mo, 16.Jän 2017 Bau/​Öffentliche Aufträge/​Öffentliche Finanzen/​Gemeindebund/​Österreich


Leitfaden für Bauvergaben von Gemeinden: Best- statt Billigstbieter


KMU können mit Lehrlingen und älteren Beschäftigten bei Ausschreibung punkten - Umwelt- und wirtschaftliche Kriterien stehen zur Wahl - "Reaktionszeit in Bauphase" hilft regionalen Firmen


Wien (APA) - Für öffentliche Bauaufträge über 1 Mio. Euro gilt seit 1. März 2016 das Bestbieterprinzip, wonach nicht der billigste sondern der insgesamt beste Anbieter zum Zug kommen soll. Dabei können öffentliche Auftraggeber mehr Fairness einfordern. Um den Gemeinden bei der Auftragsvergabe zur Hand zu gehen hat der Gemeindebund mit den Sozialpartnern einen Leitfaden "Faire Vergaben" erarbeitet.

Dabei können die Gemeinden bei der Auftragsvergabe künftig auf ausgearbeitete Textpassagen zurückgreifen, betonte Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer am Montag bei der gemeinsamen Pressekonferenz im Presseclub Concordia. "Dieser Leitfaden hilft Gemeinden und Betrieben und ist eine gute Sache", zeigte sich Mödlhammer überzeugt. Die Gemeinden als regionaler Wirtschaftsmotor investieren insgesamt mehr als zwei Milliarden Euro pro Jahr in neue Projekte. Der Leitfaden wolle alle Gemeinden unterstützen, um mehr Fairness bei den Ausschreibungen zu erreichen, damit auch regionale Klein- und Mittelbetriebe konkurrenzfähig mitbieten könnten. Der Leitfaden ist im Internet unter "www.kommunalnet.at" abrufbar.

Konkret wurden in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft jeweils zwei Kriterien ausgeführt. So können Gemeinden etwa bei der Vergabe würdigen, welcher Bieter Lehrlinge bzw. ältere Arbeitnehmer auf der Baustelle beschäftigt. Ein anderes mögliches Zuschlagskriterium kann die "Reduktion der Umweltbelastung durch Verringerung von Transportkilometern auf die Baustelle" sein. Dadurch können Betriebe den Auftrag gewinnen, die etwa das Holz für die Baustelle von einem regionalen Sägewerk beziehen. Auch die "Reaktionszeit in der Bauphase", die als Zuschlagskriterium angeführt werden kann, ist bei Betrieben in der Region niedriger als bei weit entfernt angesiedelten Unternehmen.

Bei der Formulierung der Kriterien wurden Gesetze und Rechtsprechung berücksichtigt und aktuelle Urteile eingearbeitet, betonte Rechtsanwalt Stephan Heid. Absolute Sicherheit gebe es vor Gericht natürlich nie. Bau-Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel begrüßte ebenfalls das Bestbieterprinzip und den Leitfaden für Gemeinden. Dadurch könnte der Staat letztlich seine Aufgaben besser erfüllen.

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz, Josef Muchitsch, warnt vor Druck auf die heimische Bauwirtschaft: Durch die Freizügigkeit seit 2011 gerate der Bau immer mehr unter Druck, insbesondere durch Subfirmen und Lohndumping. Mit dem Bestbieterprinzip werde gegengesteuert. Gemäß den ausgearbeiteten Zuschlagskriterien könne die Gemeinde etwa einen höheren Anteil von älteren Bauarbeitern auf der Baustelle bei der Vergabe positiv würdigen. Die Zahl älterer Bauarbeiter sei in den vergangenen Jahren durch Maßnahmen für Gesundheit und Arbeitnehmerschutz deutlich gestiegen, betonte der Gewerkschafter.

Brandneu gilt seit Jahresbeginn 2017 eine Fördermaßnahme für ältere Beschäftigte am Bau: Damit können Arbeitnehmer, die in den letzten 18 Monaten vor Inanspruchnahme der ASVG-Pension das Überbrückungsgeld nicht in Anspruch nehmen, sondern in Beschäftigung bleiben, eine Überbrückungsabgeltung beantragen. Diese Überbrückungsabgeltung beträgt bei einer Beschäftigung über den gesamten Zeitraum von 18 Monaten 35 Prozent des Betrages, der als Überbrückungsgeld gebührt hätte. Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer beschäftigt, welcher Anspruch auf Überbrückungsgeld hätte, erhält ebenfalls eine Überbrückungsabgeltung (zur Unterstützung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer), und zwar im Ausmaß von 20 Prozent des Überbrückungsgeldes.

"Das Überbrückungsgeld wurde 2013 beschlossen und ist ein sozialpolitischer Meilenstein", sagte Muchitsch. "Viele Bauarbeiter sind gesundheitlich nicht in der Lage, bis zum Erreichen der Schwerarbeits- bzw. Alterspension im Job durchzuhalten und scheiden vor dem 60. Lebensjahr aus dem Erwerbsleben aus." Das Überbrückungsgeld ermögliche es Bauarbeitern, länger in einem Beschäftigungsverhältnis bleiben zu können.

(Schluss) gru/phs
APA0460 2017-01-16/16:11
161611 Jan 17

 

 

 


 

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