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Unverständlich: Bundesregierung gegen EU-Arbeitsbehörde zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping

Muchitsch: Bundesregierung verzichtet auf Bewerbung für die Arbeitsmarktbehörde in Wien und lässt große Chance im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping aus

Die Weisung zum Nein zur Arbeitsmarktbehörde kam direkt aus dem Bundeskanzleramt. Österreich muss sich gegen die Einrichtung der europäischen Arbeitsmarktbehörde aussprechen und „darf“ sich auch nicht für den Sitz dieser Agentur in Wien bewerben. Das zentrale Anliegen Österreichs soll sein, dass die Agentur bei Ressourcen und Personal so schmal wie möglich eingerichtet wird – egal wo und mit welchen Aufgaben und welchem Erfolg.

Kann diese Regierung auf europäischer Ebene einmal etwas richtig machen?

Die schwarz-blaue Bundesregierung verhindert so, dass Lohn- und Sozialdumping effektiv bekämpft werden kann, obwohl Österreich das am meisten betroffene Land Europas bei Entsendungen in Verbindung mit Lohn- und Sozialdumping ist. 60 Prozent aller Entsendungen erfolgen am Bau. 50 Prozent aller Entsendeunternehmen am Bau zahlen ihren Arbeitern zu wenig Lohn. Das ergibt der Lohn- und Sozialdumping-Report 2018 der SOKO-Bau in der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse. Abg. z. NR Josef Muchitsch, GBH-Bundesvorsitzender; „Die Regierung schaut nicht nur weg, sondern forciert die Zuwanderung mit einer billigen Rot-Weiß-Rot-Karte und arbeitet mit allen Mitteln gegen grenzüberschreitende Verfolgung von Lohn- und Sozialdumping.”

Skandalöse Vorgangsweise

GBH-Bundesvorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch: „Geht’s noch? Da schafft die EU endlich eine Behörde, die dafür sorgen soll, dass Ausbeuterei von Arbeitern und ein unfairer Wettbewerb gegen österreichische Unternehmen verhindert werden kann und Strafbescheide nicht an der Staatsgrenze enden und was macht die Bundesregierung: Sie sagt Nein! Dieser Regierung sind die ehrlichen Unternehmen mit ihren Beschäftigten, die sich täglich einem unfairen Wettbewerb stellen müssen, anscheinend völlig egal. Für mich völlig unverständlich und verantwortungslos.”

Die EU-Arbeitsmarktbehörde
 
Die neue EU-Behörde hat den ausdrücklichen Zweck, grenzüberschreitend gegen Lohn- und Sozialdumping tätig zu werden. Sie soll den nationalen Behörden helfen, rechtliche Ansprüche gegen Entsender aus einem Nachbarland durchzusetzen, wenn die ihren Arbeitnehmern Löhne und Sozialleistungen vorenthalten. Bisher scheitert die Rechtsdurchsetzung oft daran, dass zum Beispiel die Behörden in Ungarn Strafbescheide aus Österreich ganz einfach ignorieren können.

 

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