GBH

Neu im Sozialausschuss

Unbefristete Verlängerung der Kurzarbeitsbeihilfe, finanzieller Zuschuss für die BUAK

Parlamentskorrespondenz Nr. 1360 vom 01.12.2016

Beihilfe für Kurzarbeit wird unbefristet verlängert

Wien (PK) – Die Beihilfe für Kurzarbeit wurde ursprünglich eingeführt, um Unternehmen in der Finanz- und Wirtschaftskrise über die Runden zu helfen und dadurch die Zahl der Beschäftigten hoch zu halten. Nun soll das Instrument unbefristet verlängert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Regierung dem Nationalrat vorgelegt hat ( 1344 d.B.). Demnach werden auch über das Jahr 2019 hinaus jährlich 20 Mio. € für die Kurzarbeitsbeihilfe zur Verfügung stehen. Gleichzeitig wird die maximale Bezugsdauer von 18 auf 24 Monate erhöht, ebenso ist die Wiedereinführung einzelner Bestimmungen betreffend die Beihilfenberechnung, die zwischen 2013 und 2015 gegolten haben, vorgesehen. Das Sozialministerium hofft, dadurch Arbeitsplätze in Unternehmen sichern zu können, die temporär wirtschaftlich in Schwierigkeiten geraten.

Dem Arbeitsmarktservice (AMS) wird mit der Gesetzesnovelle erlaubt, auf das Zentrale Melderegister zuzugreifen und Verknüpfungsanfragen mit dem Kriterium Adresse durchzuführen. Damit will man die missbräuchliche Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe erschweren. Insbesondere geht es dabei um Scheinwohnsitze von GrenzgängerInnen in Österreich und verschwiegene Lebensgemeinschaften.

BUAK: Bund unterstützt Bekämpfung von Sozialbetrug in der Baubranche

Neuerlich geändert werden sollen auch das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz sowie zugehörige Begleitgesetze ( 1343 d.B.). Das von der Regierung vorgelegte Gesetzespaket sieht unter anderem einen Beitrag des Bundes zur Finanzierung der Personalkosten der Sozialbetrugsbekämpfungsgruppe der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) vor. Demnach sollen im Jahr 2017 0,64 Mio. €, im Jahr 2018 1,52 Mio. € und im Jahr 2019 2 Mio. € bereitgestellt werden, danach ist eine Valorisierung des Zuschusses vorgesehen. Voraussetzung ist ein entsprechender Personalstand. Begründet wird die finanzielle Unterstützung damit, dass der Kontrollaufwand der BUAK in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist, dazu kommen neue Aufgaben durch das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz.

Darüber hinaus will der Bund auch weiterhin Zuschüsse zur Deckung der Kosten für die Schlechtwetterentschädigung von BauarbeiterInnen aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik leisten. Der Betrag wird dabei von derzeit 3 Mio. € auf jeweils 5 Mio. € in den Jahren 2017, 2018 und 2019 aufgestockt. Damit trägt man dem Sozialministerium zufolge der ungünstigen Wettertendenz und den Lohnerhöhungen der letzten Jahre Rechnung. Im Gegenzug wird der Beitrag der Pensionsversicherungsanstalt zur Finanzierung des Überbrückungsgelds für ältere BauarbeiterInnen, die kurz vor der Pension stehen, von maximal 13 Mio. € auf maximal 11 Mio. € reduziert.

Die für die Bauwirtschaft geltenden Sonderregelungen bei der Auflösungsabgabe bleiben erhalten, allerdings werden sie an das Bonus-Malus-System zur Förderung der Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen herangeführt. Anders als in anderen Branchen ist jedoch kein Bonus in Form eines reduzierten Beitrags zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) vorgesehen, dafür fällt auch der Malus entsprechend geringer aus. Ebenso wenig wird an der ersatzweisen Pauschalabgeltung durch die BUAK gerüttelt. Alles in allem soll die Anpassung den Erläuterungen zufolge kostenneutral sein. Die gesamten Mehraufwendungen durch das Gesetzespaket werden für 2017 mit 1,46 Mio. € beziffert, bis 2021 sollen sie auf 2,88 Mio. € steigen. (Schluss) gs

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