GBH

Leichtfried: "Das Bestbieterprinzip funktioniert"

Ausbau des Bestbieterprinzips von 18 auf 31 Kriterien ab 2017 - Seit September 2015 hat die Asfinag 98 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 720 Mio. Euro nach Bestbieterprinzip vergeben

APA0359 5 WI 0343 II Di, 13.Dez 2016 Bau/​Transport/​Asfinag/​Wien


Leichtfried: "Das Bestbieterprinzip funktioniert"
Utl.: Ausbau des Bestbieterprinzips von 18 auf 31 Kriterien ab 2017 - Seit September 2015 hat die Asfinag 98 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 720 Mio. Euro nach Bestbieterprinzip vergeben


Wien (APA) - "Das Bestbieterprinzip funktioniert", sagte Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) bei einer Pressekonferenz der Asfinag heute (Dienstag) in Wien. Ab 2017 werden die Kriterien für die Vergabe nach dem Bestbieterprinzip von 18 auf 31 ausgebaut. Die Asfinag hat seit September des vergangenen Jahres 98 Projekte im Umfang von 720 Mio. Euro diesen Kriterien vergeben.

"Es war ein schwieriger Weg vom Billig- hin zum Bestbieterprinzip", meinte der Vorsitzende der Baugewerkschaft, Josef Muchitsch, bei der Pressekonferenz. Vor allem die Qualität der Leistungen, der Umweltschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz würden vom Bestbieterprinzip profitieren, sind sich Leichtfried, Muchitsch und der Asfinag-Vorstand Alois Schedl einig. Durch die bessere Qualität würden auch viele Sanierungskosten für die Asfinag wegfallen, so Leichtfried. Das Bestbieterprinzip treibe auch die Innovationskraft der Anbieter an, so Schedl.

Die wesentlichen Neuheiten im Kriterienkatalog setzen den Fokus auf die Beschäftigung von erfahrenen (50+) Arbeitskräften und Lehrlingen. Dies sei auch wichtig für die Asfinag als großer öffentlicher Auftraggeber, betont Schedl. Neben den Altersregelungen sollen Unternehmen einen gewissen Prozentsatz des Auftrags selbst durchführen und nicht an Subunternehmen weitergeben - bei Aufträgen unter 5 Mio. Euro zumindest 50 Prozent, bei größeren 20 Prozent. Die beschäftigten Subunternehmen müssen außerdem angegeben werden. Werden die Kriterien nicht eingehalten, sieht der Bauvertrag Sanktionen im Umfang von 150 Prozent des erhaltenen Preisvorteils gegenüber dem Billigstbieter vor.

"Österreich ist das einzige Land, das das Bestbieterprinzip ab Projekten von einer Million Euro gesetzlich verpflichtend hat", sagte Muchitsch. Das österreichische System sollte ausgebaut werden, findet auch Leichtfried. Er sieht eine generelle Meinungsverschiedenheit zwischen "alten" und "neuen" EU-Ländern bei den sozialen Arbeitsbedingungen. "Das Ziel ist es, das Bestbieterprinzip weiter durchzusetzen", meinte Muchitsch. Gespräche würden bereits unter anderem mit den ÖBB geführt, so Leichtfried.

Auf die Frage, ob die Schwelle von einer Million weiter nach unten gesetzt werden soll, meinte Schedl, dass sich bei kleineren Unternehmen aufgrund des bürokratischen Aufwandes die Frage nach der Rentabilität der Kontrolle stelle.

(Schluss) fwi/ivn

Die Gewerkschaft Bau-Holz in
den Bundesländern...

GBH-Landeskonferenz Tirol

Wann20. April 2024 WoAbsam

GBH-Bundespensionist:innenkonferenz

Wann7. bis 8. Mai 2024 WoWien

GBH-Bundesfrauenkonferenz

Wann27. bis 28. Mai 2024 WoWien
GBH und Social Media