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BIM Ing. Hans-Werner Frömmel (links), GBH-BV Abg.z.NR Josef Muchitsch
BIM Ing. Hans-Werner Frömmel (links), GBH-BV Abg.z.NR Josef Muchitsch BIM Ing. Hans-Werner Frömmel (links), GBH-BV Abg.z.NR Josef Muchitsch

Bausozialpartner: „Viel erreicht, noch viel vor“

2016 konnten die Bausozialpartner wieder viel bewegen.

SOKO Bau, Lehrlingspaket, Bestbieternovelle, Wohnbauoffensive und Maßnahmen für einen fairen Wettbewerb – auch 2016 konnten die Bausozialpartner wieder viel bewegen.

Die Bausozialpartnerschaft hat sich auch 2016 bewährt. Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel und der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) Abg. z. NR Josef Muchitsch blicken auf die wichtigsten gemeinsamen Errungenschaften zurück. Doch es gibt kein Zurücklehnen. Die Bausozialpartner arbeiten bereits an weiteren gemeinsamen Vorhaben. Immerhin ist für 2017 laut WIFO mit einem Wachstum der Bauwirtschaft von 1,4 Prozent zu rechnen. Mehr Wirtschaftswachstum braucht auch mehr Fairness am Arbeitsmarkt, lautet die Devise.

SOKO BAU beschlossen

Ende 2016 wurde eine sukzessive Aufstockung der Baustellenkontrollorgane der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) beschlossen. Die dafür anfallenden Mehrkosten trägt zur Gänze der Bund. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Sozialbetrug, vor allem durch Entsendebetriebe, weil dort erfahrungsgemäß Lohn- und Sozialdumping deutlich häufiger vorkommt. Der Personalstand der Sozialbetrugsbekämpfungsgruppe der BUAK wird bis 2020 verdoppelt.

Lehrlingspaket

Schon im Zuge der KV-Verhandlungen 2015 haben sich die Bausozialpartner grundsätzlich darauf verständigt, Lehrlinge in den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes (BSchEG) aufzunehmen. Das war aus folgendem Grund notwendig: Bisher bestand das Problem darin, dass der Lehrling laut Gesetz auch bei Schlechtwetter ausgebildet werden musste. In der Praxis ist dies aber so gut wie nicht machbar. „Mit der neuen Regelung kann auch der Lehrling bei Schlechtwetter nach Hause gehen und erhält die Schlechtwetterentschädigung in Höhe von 60 Prozent, die der Betrieb wiederum von der BUAK refundiert bekommt“, erklären Frömmel und Muchitsch einen wesentlichen Vorteil des Lehrlingspakets. Mit den anderen dieser Regelung unterliegenden Gewerben wurde 2016 eine entsprechende Einigung erzielt. „Somit kann das Lehrlingspaket für alle Lehrberufe im Bau- und in den Baunebengewerben mit 1.1.2017 in Kraft treten“, so Muchitsch.

Schlechtwetterentschädigung

In diesem Zusammenhang ist noch eine weitere erfreuliche Einigung zu sehen: Das Parlament hat noch vor der Weihnachtspause beschlossen, den Bundeszuschuss zum Schlechtwetterfonds von drei auf fünf Millionen Euro pro Jahr auszuweiten. Es kam in den letzten Jahren zu einem deutlichen Anstieg der Schlechtwetterstunden. Dieser Tatsache und den jährlichen Lohnerhöhungen wurde mit den höheren Zuschüssen zur Schlechtwetterentschädigung nun Rechnung getragen. „Dadurch ist eine im Raum stehende Anhebung des Schlechtwetterbeitrags und damit der Lohnnebenkosten vom Tisch“, so Frömmel.

Erweiterte Auftraggeberhaftung seit 1.1.2017

Mit 1. Jänner 2017 tritt die erweiterte Auftraggeberhaftung im neuen Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft. Diese neue Form der Haftung kommt bei der Beauftragung von Entsendebetrieben zum Tragen und gilt ausschließlich für den Baubereich. Das bedeutet, dass auch der Auftraggeber dafür haftet, dass das nach österreichischen Vorschriften festgesetzte Mindestentgelt und die Abgaben für grenzüberschreitend entsandte Arbeitnehmer bezahlt werden.  Die Haftung kann auch private Bauherren treffen, für sie muss allerdings offensichtlich sein, dass die vereinbarte Leistung nur durch Unterentlohnung erbracht werden kann.

Des Weiteren wird durch das neue Gesetz die Vollstreckung von Strafbescheiden im Ausland erleichtert. Das ist ein elementar wichtiger Schritt, denn die mangelnde Vollziehung von in Österreich verhängten Strafen im Ausland war bisher ein großer Schwachpunkt des (alten) Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes. Mit dem neuen LSD-BG setzt Österreich eine EU-Richtlinie um.

Überbrückungsabgeltung seit 1.1.2017

Arbeitnehmer, die in den letzten 18 Monaten vor Inanspruchnahme der ASVG-Pension das Überbrückungsgeld nicht in Anspruch nehmen, sondern in einem BUAG-Betrieb in Beschäftigung bleiben, können ab 1. Jänner 2017 eine Überbrückungsabgeltung beantragen. Diese Überbrückungsabgeltung beträgt bei einer Beschäftigung über den gesamten Zeitraum von 18 Monaten 35 Prozent des Betrages, der als Überbrückungsgeld gebührt hätte. Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer beschäftigt, welcher Anspruch auf Überbrückungsgeld hätte, erhält ebenfalls eine Überbrückungsabgeltung (zur Unterstützung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer), und zwar im Ausmaß von 20 Prozent des Überbrückungsgeldes.

„Das Überbrückungsgeld wurde 2013 beschlossen und ist ein sozialpolitischer Meilenstein“, so Muchitsch. „Viele Bauarbeiter sind gesundheitlich nicht in der Lage, bis zum Erreichen der Schwerarbeits- bzw. Alterspension im Job durchzuhalten und scheiden vor dem 60. Lebensjahr aus dem Erwerbsleben aus.“ Das Überbrückungsgeld ermöglicht es Bauarbeitern, länger in einem Beschäftigungsverhältnis bleiben zu können.

Wohnbauinvestitionsbank & Wohnbauoffensive

Im September wurde die Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) formell gegründet. Damit nahm die Wohnbauoffensive der Bundesregierung auch die letzte Hürde und kann nun operativ starten. Konzipiert wurde dieses Instrument für günstige Refinanzierungen von der Sozialpartner-Initiative „UMWELT+BAUEN“. Durch diese zusätzliche Form der Wohnbaufinanzierung sollen 30.000 neue Wohnungen errichtet und 20.000 Arbeitsplätze geschaffen werden. Die WBIB soll dies durch eine günstige Refinanzierung über die Europäische Investitionsbank (EIB) erreichen. Durch Hebelwirkungen soll eine zusätzliche Investitionstätigkeit in Österreich von bis zu 5,75 Milliarden Euro über fünf bis sieben Jahre ausgelöst werden. Davon fallen rund fünf Milliarden Euro in die Wohnraumschaffung und rund 750 Millionen Euro in siedlungsbezogene Wohninfrastruktur.

Bestbieterprinzip bei öffentlichen Bau-Aufträgen

Mit der am 1. März 2016 in Kraft getretenen Novelle zum Bundesvergabegesetz (BVergG) müssen öffentliche Ausschreibungen von Bauaufträgen über 1 Million Euro neben dem Preis zumindest ein weiteres Zuschlagskriterium beinhalten. Dank der Novelle ist es möglich, Scheinfirmen einen Riegel vorzuschieben, Transparenz bei der Subvergabe zu schaffen, eine höhere Qualität der Bauprojekte zu gewährleisten und Abgabenverluste durch Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Das Bestbieterprinzip war zu diesem Zeitpunkt für viele Auftraggeber noch ein komplettes Neuland. Um die Auftraggeber bei der Frage, welche Zuschlagskriterien sie festlegen sollen, zu unterstützen, haben die Bausozialpartner einen Katalog mit Bestbieterkriterien erarbeitet. Der Katalog enthält konkrete, schon bisher in der Praxis angewandte Zuschlagskriterien. Zudem macht er Vorschläge, wie die Punktegewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien aussehen könnte. Der Katalog beinhaltet auch Erläuterungen und Ausschreibungstextbausteine, aus denen sich die Auftraggeber bedienen können.

Bonus/Malus Neu

Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Beschäftigung Älterer zu steigern und daher im Herbst 2015 ein neues Bonus-Malus-Modell für Betriebe beschlossen. Ob dieses Modell tatsächlich wirksam wird, hängt vom Erreichen der Beschäftigungsziele für über 55jährige bis Juni 2017 ab. Am 30. Juni 2017 wird einmalig evaluiert: Werden die Beschäftigungsziele erreicht, tritt das neue Bonus-Malus-System nicht in Kraft. Werden die Ziele nicht erreicht, dann tritt das neue Bonus-Malus-System in Kraft und schafft für Betriebe mit zu wenig älteren Beschäftigten neue Lohnnebenkosten.

Für letzteren Fall haben die Bausozialpartner jedoch vorgesorgt: Durch die Einführung des Überbrückungsgelds für Bauarbeiter (2013, Anmerkung) im Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) gab es schon bislang hinsichtlich der Auflösungsabgabe eine Sonderregelung für den Bau: die Auflösungsabgabe wird von der BUAK direkt abgeführt. Dem einzelnen Betrieb entstehen dadurch keine Mehrkosten. Diese Sonderlösung wurde 2016 sohin gesetzlich verbindlich gemacht, dass sie auch für das neue Bonus-Malus-System gilt. „Dadurch kann die Bauwirtschaft dem 30. Juni gelassen entgegenblicken“, so Muchitsch und Frömmel.

Ausblick 2017

„Viel erreicht, noch viel zu tun“, fassen Frömmel und Muchitsch das Jahr 2016 und den Ausblick 2017 zusammen. „Wir arbeiten Seite an Seite an weiteren Vorschlägen für einen faireren Wettbewerb. Damit stärken wir die Konjunkturlokomotive Bau im Interesse der Gesamtwirtschaft in Österreich und schützen regionale Betriebe mit ihrem Eigenpersonal“. Konkret wollen die Bausozialpartner 2017 folgende Schwerpunkte setzen:

KV-Verhandlungen

Im Frühjahr stehen Kollektivvertragsverhandlungen auf dem Programm. Diese sollen wie in den letzten Jahren von beiderseitigem Verständnis geprägt sein und eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertretbare Einigung erzielen.

Jahresbeschäftigung

Als „heißes Eisen“ kann das Thema Jahresarbeitszeit am Bau bezeichnet werden. Obwohl es dazu bereits bestehende Regelungen im Kollektivvertrag gibt, werden hier die Gespräche seitens der Bausozialpartner neu aufgenommen. Ziel ist ein neues, leicht administrierbares Modell, welches den branchenüblichen Gegebenheiten noch mehr entspricht und gleichzeitig die gesundheitlichen Auswirkungen auf Schwerarbeiter berücksichtigt.

Arbeitscard BAU

Ein großes und ambitioniertes Vorhaben ist die Schaffung einer Arbeitscard BAU, die es erlaubt, Daten bei Kontrollen auf der Baustelle abzurufen. Hier gilt es noch eine Reihe von grundsätzlichen Fragen zu klären. Offen ist auch noch, welche Daten konkret auf der Card enthalten sein sollen. Muchitsch dazu: „Uns schwebt eine Art ,Führerschein am Bau’ vor – eine Zutrittsberechtigung für alle legalen Beschäftigten auf Baustellen. Dadurch wäre der Papierkrieg mit Lohnunterlagen und Meldeformularen Geschichte und der steigende Verwaltungsaufwand auf der Baustelle abgeschafft.“

Bundesvergabenovelle 2017

Die Schaffung einer Baustellendatenbank, wo öffentliche Auftraggeber ab einer noch zu bestimmenden Auftragssumme verpflichtet werden, Daten zu ihren Baustellen einzupflegen. Für die Kontrollorgane werden somit Daten zu Baustellen „auf Knopfdruck“ abrufbar.

Teilzeit am Bau keine Chance geben

Mittlerweile gibt es mehr als 9.000 Teilzeitbeschäftigte in der Bauwirtschaft – Tendenz seit der Arbeitnehmerfreizügigkeit 2011 steigend. Teilzeit am Bau wird oft als Instrument für einen unfairen Wettbewerb genützt und es müssen Maßnahmen dagegen erarbeitet werden.

Altersteilzeit am Bau

Hier finden bereits Gespräche zwischen den Bausozialpartnern statt, um der Politik ein Sondermodell „Altersteilzeit am Bau“ vorzuschlagen. Ziel ist es, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, mit der es den Arbeitgebern und Bauarbeitern ermöglicht wird, eine praktikable Altersteilzeitvariante anzubieten.

WIFO-Prognose 2017

Die Daten des aktuellen Euroconstruct-Berichts (Dezember 2016, Anm.) zeichnen folgendes Bild: Die Konjunktur nahm 2016 in Österreich erstmals nach vielen Jahren wieder Fahrt auf. Nachdem das Wirtschaftswachstum seit 2012 bei weniger als 1 Prozent gelegen ist, betrug das Wachstum 2016 immerhin 1,7 Prozent. Das WIFO prognostiziert für 2017 ein Wachstum von 1,5 Prozent. Die Bauwirtschaft kann mit diesen Wachstumsraten mithalten: das Wachstum betrug 2016 1,6 Prozent. Der Wohnungsbau - lange Zeit Schwachstelle und den Bedarfsprognosen hinterher hinkend - konnte heuer deutlich zulegen (+ 1,5 Prozent). Mit einem Plus von 2 Prozent konnte der Nicht-Wohnbau am stärksten zulegen.

Für 2017 ist laut WIFO mit einem Wachstum der Bauwirtschaft von 1,4 Prozent zu rechnen. Frömmel und Muchitsch unisono: „Wenn es um einen fairen Wettbewerb unter Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie um Imageverbesserungen unserer Branchen geht, wollen wir auch 2017 wieder aufzeigen, was unsere Sozialpartnerschaft drauf hat.“

 


 

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