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GBH-Muchitsch: Gewerbeordnung passiert Ministerrat - Giftzähne gezogen

Muchitsch: Auch bei der Novelle der Gewerbeordnung geht etwas weiter – Zielgerade erreicht

Heute (1. Februar) wurde ein Entwurf für die Novelle der Gewerbeordnung im Ministerrat beschlossen und dem Parlament zur weiteren Bearbeitung zugewiesen. Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) und Vorsitzende des Sozialausschusses Josef Muchitsch zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden. Die geplante Erweiterung bei den Nebenrechten wurde entschärft und weitere positive Änderungen beschlossen.
Kurzer Rückblick: Anfang November schien alles geklärt. SPÖ und ÖVP einigten sich im Ministerrat auf eine Novelle. Man verständigte sich darauf, dass von den derzeit 21 teilreglementierten Gewerben 19 zu freien Gewerben werden sollten. Der „Giftzahn“ und auch „Jobkiller“ befand sich bei den Nebenrechten. Bei reglementierten Gewerben sollten diese 15 Prozent, bei freien 30 Prozent betragen.
Das Problem war, die Prozentangabe hätte sich auf den Jahresgesamtumsatz bezogen. Muchitsch: „Wenn die Gewerbeordnung so gekommen wäre, hätte zum Beispiel ein Baustoffhändler ein ganzes Haus bauen können. Das wäre speziell für Klein- und Mittelbetriebe eine Katastrophe gewesen. Im nun vorliegenden Ministerratsentwurf konnten wir das bereinigen. Festgeschrieben wird jetzt bei den Nebenrechten der Auftrag statt des Jahresumsatzes. Das sichert die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen Betriebe und verhindert, dass diese ausgebootet werden.“
Ebenfalls Teil der Novelle ist eine klare Zuordnung von Kollektivverträgen bei Ausübung von Nebenrechten. Zudem ist geregelt, dass bei rechtskräftig verurteilten Scheinunternehmen der Gewerbeschein entzogen wird. „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping“, sieht Muchitsch diese Erneuerung ebenfalls positiv.
Des Weiteren hat der Ministerrat vereinbart, dass im Zuge der parlamentarischen Behandlung der Gewerbeordnungsnovelle folgende inhaltliche Punkte verhandelt werden.
Reform des reglementierten Gewerbes für das Bau- und Baunebengewerbe mit Bezug auf den Freien Bereich und
Prüfung der Möglichkeiten der Einbindung der Gewerbebehörden bei Maßnahmen gegen Scheinselbständigkeit
Nun ist das Parlament gefordert, bis zum Wirtschaftsausschuss am 14. März die Gespräche fortzusetzen.
Muchitsch abschließend: „Mit den Änderungen zum Erstentwurf haben wir sehr wichtige Punkte im Interesse der österreichischen Wirtschaft und deren Beschäftigten erledigen können. Mein großer persönlicher Dank gilt allen Beteiligten aus den zuständigen Ministerien und dem Bundeskanzleramt.“

 

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