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AUVA-Zerschlagungspläne zynisch

AUVA ist mehr als Auszahlungsstelle von Geldleistungen nach Arbeitsunfällen

Kein gutes Haar an den im Regierungsprogramm vorgesehenen Einsparungsplänen bei der AUVA lässt Andreas Huss, Salzburger GKK-Obmann und Geschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz Salzburg. Aus seiner Sicht ist bei der Unfallheilbehandlung, der Rehabilitation und der Rentenleistung kein Einsparungspotenzial vorhanden, die Einsparungen würden demnach in vollem Umfang zulasten der vierten Säule – der Prävention – gehen.

In Salzburg mussten im heurigen Jahr bereits fünf tödliche Arbeitsunfälle am Bau (2016 waren es 0) und steigende Unfallzahlen verzeichnet werden. Es ist geradezu zynisch, wenn die neue Regierung vor diesem Hintergrund die AUVA zerschlagen und das Arbeitsinspektorat mit bloßen „Beratungsleistungen“ zähmen möchte.

„Eine Beitragssenkung in Höhe von 500 Millionen Euro würde das Aus für den wichtigen Arbeitnehmerschutz bedeuten. Die Präventionsarbeit für Betriebe und die arbeitenden Menschen würde es in der aktuellen Form nicht mehr geben. Steigende Unfallzahlen mit den entsprechenden monetären und vor allem humanitären Kosten wären die Folge“, sagt Huss. „Nach bereits fünf tödlichen Arbeitsunfällen auf Salzburgs Baustellen, ist ein mehr an Investitionen statt einer Beitragssenkung das Gebot der Stunde“, ergänzt der GKK-Obmann.

Aber selbst mit der Abschaffung des Unfallverhütungsdienstes ist kein Einsparungspotential von 500 Millionen Euro zu heben. Die Bundesregierung erwartet sich offenbar, dass die Länder die Unfallkrankenhäuser zu Gänze und ohne Gegenleistung übernehmen. Für Salzburg würde das einen enormen Rückschritt in der Unfallheilbehandlung bedeuten. Das UKH Salzburg ist Teil des so genannten Traumanetzwerkes. Das bedeutet, dass es eines der europaweit wenigen Traumazentren ist, die den höchsten Grad der Unfallversorgung gewährleisten. Diese höchste Qualität zu erhalten wird unter dem Kostendruck der Länder nicht möglich sein. Somit wird die Salzburger Bevölkerung in Zukunft in diesem Bereich schlechter versorgt sein.
Zudem würde eine Übernahme durch die Länder die Finanzierung der anderen Spitäler massiv unter Druck bringen.

Funktionierendes Modell darf nicht zerstört werden
Huss verweist auf das große Engagement der AUVA bei der Unfallheilbehandlung. Diesbezüglich sei die AUVA stets bemüht, die ArbeitnehmerInnen so schnell wie möglich an den Arbeitsplatz zurückzubringen. „Die AUVA leistet mit ihren eigenen Rehaeinrichtungen ausgezeichnete Arbeit. Darüber hinaus werden umfassende Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Rehabilitation angeboten. Auch wenn es die Koalitionsverhandler nicht wahrhaben wollen, die AUVA ist mehr als nur eine Auszahlstelle von Geldleistungen nach einem Arbeitsunfall“, erklärt Huss.

Zudem unterstützt das bestehende Modell die Klein- und Mittelbetriebe, die sich einen guten und effizienten Arbeitnehmerschutz selbst nicht leisten könnten. Gerade Unternehmen unter 50 MitarbeiterInnen werden von der AUVA überdurchschnittlich gut betreut. Ein Arbeitsunfall kostet rund 20.000 Euro. Somit wären nach nur einem zusätzlichen Unfall sämtliche Einsparungen der Betriebe durch eine mögliche Beitragssenkung mehr als aufgehoben. Denn pro Arbeitnehmer würde sich ein Unternehmen durch die geplante Beitragssenkung im Monat rund 9 Euro sparen. Für ein 20 Personenunternehmen bedeutet dies somit eine Einsparung von rund 2.500 Euro pro Jahr.

Im Sinne der österreichischen ArbeitnehmerInnen fordert Huss den Fortbestand der AUVA in der jetzigen Form und die Beibehaltung der Beitragshöhe. „Nur in der jetzigen Form ist sichergestellt, dass die Interessen der Versicherten oberste Priorität haben“, so Huss. Das Unfallkrankenhaus soll, wie bereits zwischen AUVA und Land geplant, als eigenständige Einrichtung auf das Gelände der Landeskliniken übersiedeln und gemeinsam von Land und AUVA finanziert werden. Nur so kann die hohe medizinische Qualität der Unfallheilbehandlung erhalten bleiben.

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