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Offener Brief zur AUVA

Birbamer und Pöltl wenden sich an die Versicherten der AUVA

Offener Brief zur AUVA


Birbamer und Pöltl wenden sich an die Versicherten der AUVA

Geschätzte Versicherte der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt!


Teil der Diskussion über Veränderungen im Bereich der österreichischen Sozialversicherung ist auch die AUVA. Als Bedingung für ihren Fortbestand wird von der AUVA gefordert, 500 Millionen Euro jährlich einzusparen. Obwohl wir in den vergangenen Wochen und Monaten den Wert und Bedeutung der AUVA für das österreichische Gesundheits- und Sozialsystem, für die Menschen bei Arbeit und Ausbildung aber auch für die Wirtschaft ausführlich dargestellt haben, ist der massive Entzug von Budgetmitteln noch immer nicht vom Tisch.
Wir sehen uns daher als Mitglieder der ArbeitnehmerInnenkurie im Vorstand der AUVA veranlasst, uns in diesem offenen Brief an Sie – geschätzte Versicherte – zu wenden, um einige Dinge ins richtige Licht zu rücken.


Tatsächlich ist der Begriff „Einsparung“ irreführend. Es geht nicht um Einsparungen, sondern um den Entzug von Mitteln, mit dem Ziel, eine Beitragssenkung von 1,3% auf 0,8% der Beitragsgrundlage für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber möglich zu machen.
Allerdings bringt diese Beitragssenkung für die überwältigende Mehrzahl der österreichischen Betriebe keine nennenswerte Entlastung. Bei einer durchschnittlichen Beitragsgrundlage von 2.800 Euro (Sonderzahlungen inkludiert) beträgt die Ersparnis für den Betrieb pro ArbeitnehmerIn und Monat 14 Euro, das sind 168 Euro pro Jahr.


Für einen Betrieb mit 10 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter beträgt die jährliche Entlastung also rund 1.680 Euro, wobei ein Teil dieser Ersparnis wieder dem Finanzminister zufließt.
Für einen Großbetrieb sehen die Zahlen natürlich anders auch. Ein Konzern mit 10.000 Beschäftigten kann seinen Ertrag um rund 1,7 Millionen erhöhen, wobei diese Großunternehmen oft auch steuerlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten als Kleinbetriebe haben. Allerdings haben 86% der Betriebe in Österreich 10 oder weniger Beschäftigte. Es muss daher schon die Frage nach der Treffsicherheit einer Beitragssenkung erlaubt sein, bei der rund 2 Promille der Betriebe 14% des zu verteilenden Kuchens bekommen.
Wir möchten aber auch das Argument, es gehe um Einsparungen in den Strukturen, damit mehr Geld bei den Versicherten bzw. den Patientinnen und Patienten ankommt, nicht länger unwidersprochen im Raum stehen lassen, ist es doch einigermaßen verwunderlich, dass sich die Leistungen verbessern sollen, wenn dem System massiv Mittel entzogen werden.
Ein Blick auf die tatsächliche Gebarungssituation zeigt die Unmöglichkeit der geforderten Budgetkürzung!


Die Gesamteinnahmen der AUVA im Jahr 2017 haben rund eine Milliarde und 460 Millionen Euro betragen. Davon waren 504 Millionen Euro für Versehrten- und Hinterbliebenenrenten aufzuwenden. Über 200 Millionen Euro wurden als Ersatzleistung für die Behandlung von Arbeitsunfallopfern in Nicht-AUVA-Spitälern an die Krankenkassen überwiesen und fast 90 Millionen Euro wurden als Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung an die Klein- und Mittelbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten überwiesen. Für diese verpflichtenden Zahlungen mussten im Vorjahr 800 Millionen Euro aufgewendet werden. Dafür waren also rund 54% der gesamten Einnahmen aufzuwenden, ohne dass noch ein einziger Mitarbeiter oder ein Euro an Sachaufwand bezahlt wurde.


Für den Betrieb der Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren, für die Maßnahmen der beruflichen und sozialen Rehabilitation, für die Unfallverhütung und die Bekämpfung von Berufskrankheiten, für die prothetische Versorgung Versehrter und alle sonstigen Leistungen sowie für den sogenannten Verwaltungsaufwand standen der AUVA knapp 660 Millionen Euro zur Verfügung.


Ein Mittelentzug im Ausmaß von 500 Millionen Euro könnte daher auch durch eine Schließung aller Einrichtungen – Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren – eine Reduktion des Verwaltungsaufwands auf null und ein völliges Einstellen der Präventionsaktivitäten nicht gänzlich kompensiert werden.


Der AUVA 500 Millionen Euro zu entziehen, um damit eine Beitragssenkung zu finanzieren, von der nur wenige Großbetriebe einen substantiellen Nutzen ziehen würden, halten wir für den falschen Weg.


Die AUVA und auch wir als Arbeitnehmerkurie verschließen uns sicher nicht gegenüber vernünftigen Reformüberlegungen wie etwa der Etablierung von Traumanetzwerken zur weiteren Verbesserung der Unfallversorgung in Österreich. Im Gegenteil, die AUVA hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie ein Motor für Innovation sowohl in Unfallheilbehandlung und Rehabilitation als auch im Bereich der Prävention ist.


All jene, die die AUVA auf diesem Wege unterstützen, werden in uns einen Partner finden. Wer die AUVA aber mutwillig zerstören und dem österreichischen Gesundheits- und Sozialsystem 500 Millionen Euro entziehen möchte, wird mit unserem entschiedenen Widerstand rechnen müssen.
 
 
Wolfgang Birbamer                                                              Friedrich Pöltl
 
Rückfragehinweis:
Wolfgang Birbamer, Tel. 0664/614 55 58, wolfgang.birbamer@gbh.at

 

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