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AK Anderl: „Abänderungsantrag ist Papiertiger“

12-Stunden-Tag wird von Ausnahme zum Normalfall – kein ganztägiger Zeitausgleich

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29.06.2018, 14:23 | OTS0176 | Arbeiterkammer Wien
 


AK Anderl: „Abänderungsantrag ist Papiertiger“


12-Stunden-Tag wird von Ausnahme zum Normalfall – kein ganztägiger Zeitausgleich


Wien (OTS) - „Der nun vorliegende Abänderungsantrag der Regierung ändert nichts am grundlegenden Problem: Der 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche werden von der Ausnahme zum Normalfall. Das kostet die Menschen Familie, Freizeit und Gesundheit. Insbesondere die Ausweitung der höchstmöglichen Anzahl der Überstunden pro Jahr von derzeit 320 auf 416 wird zu einer massiven Mehrbelastung der ArbeitnehmerInnen führen“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl.


Die AK Kritik in Kürze:


+ Die Grenze der Tagesarbeitszeit, bis zu der vom Arbeitgeber jederzeit legal Überstunden angeordnet werden können, wird von 10 Stunden generell auf 12 Stunden angehoben, die Wochengrenze von 50 auf 60. Die Planbarkeit von Familienleben und Freizeit wird damit schwer beeinträchtigt, bei entsprechender Häufigkeit der Anordnung auch die Gesundheit.
+ Die durch den Abänderungsantrag vorgesehene Möglichkeit, Überstunden über die 10. Tagesstunde oder die 50. Wochenstunde hinaus ohne Begründung abzulehnen, ist besser als die Ursprungsvariante, kann aber nur eine sehr relative „Freiwilligkeit“ bringen. Der Arbeitgeber sitzt gegenüber einzelnen ArbeitnehmerInnen immer am längeren Ast. Das wissen wir aus der AK Arbeitsrechtsberatung.
+ Bei der 4-Tage-Woche fügt die Ankündigung der Regierung der bestehenden gesetzlichen Regelung nichts Neues hinzu. Ein Anspruch auf eine 4 Tage-Woche als Ausgleich für angeordnete 12 Stunden-Tage findet sich auch nach dem Abänderungsantrag nach wie vor nicht.
+ Einen Anspruch auf ganztägigen Zeitausgleich gibt es entgegen der Ankündigung nicht.
+ Erst ein halbes Jahr später, wenn noch immer keine Vereinbarung über den Zeitausgleichskonsum zustande gekommen ist, kann der Arbeitnehmer mit 4-wöchiger Vorankündigung einseitig Zeitausgleich nehmen.
+ Betriebsvereinbarungen für die elfte und zwölfte Stunde werden nach dem jetzt vorliegenden Text nicht mehr notwendig sein. Daher werden bestehende auslaufen oder durch den Arbeitgeber aufgekündigt werden. Neue werden nicht mehr geschlossen werden. Damit fällt der faire zusätzliche Ausgleich für diese überlangen Arbeitszeiten weg.
+ Der Schutz durch den Betriebsrat bei der elften und zwölften Stunde wird ausgehebelt. Es ist einmalig in der Zweiten Republik, dass der Gesetzgeber den Beschäftigten ein in der Arbeitsverfassung eingeräumtes Schutzrecht streicht.
+ 12-Stunden-Tage schaden der Gesundheit. Für die elfte und zwölfte Stunde braucht es mehr Erholung als für die vorangegangenen.
Unverändert bleiben auch nach dem Abänderungsantrag folgende Probleme der Gesetzesinitiative:
+ Waren bisher nur „leitende Angestellte“ (im Wesentlichen die erste und zweite Managementebene) von Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz ausgenommen, sollen es in Zukunft auch ArbeitnehmerInnen mit „maßgeblicher selbständiger Entscheidungsbefugnis“ sein, deren Arbeitszeit „nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird“. Das könnte eine ganze Reihe von ArbeitnehmerInnen treffen, wie z.B. IT-SpezialistInnen, TechnikerInnen, WissenschafterInnen, MitarbeiterInnen in Kreativbranchen, JournalistInnen, etc.
+ Der Gesetzesentwurf ermöglicht nun ohne jeden kollektivvertraglichen Schutz durch entsprechende Diensteinteilung oder einseitige Überstundenanordnung die Ruhezeitverkürzung auf 8 Stunden auch im ganzjährigen Tourismus! Voraussetzung ist ein geteilter Dienst.
+ Für 4 Sonn- oder Feiertage im Jahr soll der Arbeitgeber künftig auch ohne eine begründete Notwendigkeit mit dem Betriebsrat, in Betrieben ohne Betriebsrat mit jedem einzelnen Arbeitnehmer Ausnahmen von der Wochenend- oder Feiertagsruhe vereinbaren können.
Eine detaillierte erste Analyse finden Sie unter: awblog.at


Rückfragehinweis:
   Arbeiterkammer Wien
   Katharina Nagele
   (+43-1) 501 65 12678
   katharina.nagele@akwien.at
   http://wien.arbeiterkammer.at

 

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