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Wenn 12 Stunden Arbeit erlaubt sind, gibt es logischerweise weniger Überschreitungen der Höchstarbeitszeit

ÖGB appelliert an alle ArbeitnehmerInnen, ihre Arbeitszeiten exakt zu notieren

Gewerkschaften / Arbeitsmarkt
 
15.11.2018, 11:01 | OTS0095 | ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund
 


Wenn 12 Stunden Arbeit erlaubt sind, gibt es logischerweise weniger Überschreitungen der Höchstarbeitszeit


ÖGB appelliert an alle ArbeitnehmerInnen, ihre Arbeitszeiten exakt zu notieren


(Wien/OTS/ÖGB) - Laut einem Bericht des „Kurier“ hat das Arbeitsinspektorat seit Einführung des 12-Stunden-Tag-Gesetzes im September deutlich weniger Übertretungen der Höchstarbeitszeit festgestellt. Dazu stellt der ÖGB fest: Arbeitszeiten länger als 10 Stunden und bis zu 12 Stunden sind seit September keine Übertretung der Höchstarbeitszeit mehr. Es war also zu erwarten, dass weniger Übertretungen festgestellt werden. Überlange und gesundheitsschädliche Arbeitszeiten stehen aber nach wie vor auf der Tagesordnung. Bedenklich ist der Anstieg der Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht – der ÖGB appelliert an alle ArbeitnehmerInnen, ihre Arbeitszeiten exakt zu notieren.


Im Oktober 2018 stellten die Inspektoren laut „Kurier“ in Unternehmen 22 Übertretungen der Höchstarbeitszeit fest – im Oktober 2017 waren es 150. Von eben diesen Übertretungen betroffen waren im Vormonat 62 Arbeitnehmer, 2017 waren es 457.


Verstöße gegen die Freiwilligkeit von 11./12. Stunde kann Arbeitsinspektorat nicht prüfen
Ein weiterer Grund für den Rückgang der Beanstandungen könnte sein, dass heuer die Kontrolleffizienzquote (Kleq) modifiziert wurde. Gewerbetreibende werden jetzt beraten statt bestraft. Erst bei fortgesetztem Fehlverhalten wird Bußgeld verhängt.


Was das Arbeitsinspektorat nicht überprüft und auch gar nicht überprüfen kann, ist die Freiwilligkeit der geleisteten Arbeit in der 11. und 12. Stunde. In den vergangenen Wochen sind zahlreiche Fälle bekannt geworden, in denen ArbeitnehmerInnen gegen ihren Willen zu überlangem Arbeiten herangezogen werden sollten.


Rückfragehinweis:
ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund
Florian Kräftner
01/53 444-39 264, 0664/301 60 96
florian.kraeftner@oegb.at
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