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AK Klein: Auch Entgelt, wenn Betrieb gesetzlich geschlossen!

Bundesregierung und Sozialpartner haben in der Corona-Krise die Lösung eines weiteren Problems vereinbart.
Bundesregierung und Sozialpartner haben in der Corona-Krise die Lösung eines weiteren Problems vereinbart. Es wird klargestellt, dass Beschäftigte jener Betriebe, die von der verordneten Betretungsbeschränkung betroffen sind, weiterhin ihr Gehalt bzw. ihren Lohn erhalten“, bekräftigt AK Wien Direktor Christoph Klein.
 
Das entsprechende Gesetz soll am kommenden Freitag im Parlament beschlossen werden.
 
Diese Vorgangsweise war notwendig geworden, weil einzelne Rechtsanwälte die Meinung vertreten haben, dass Arbeitgeber in Betrieben, die von den verordneten Betretungsbeschränkungen betroffen sind, kein Entgelt mehr zahlen müssen. Klein: „Ich bin sehr froh, dass mit der Bundesregierung rasch eine Klärung dieser Situation zustande gebracht wurde. Denn was die Beschäftigten in diesem Land derzeit nicht brauchen können, ist ohne Einkommen dazustehen. Denn schließlich müssen Essen und Miete weiterhin bezahlt werden.“ Zudem appelliert der AK Wien Direktor an die Unternehmen, das neue Kurzarbeitsmodell anzuwenden: „Wir haben auch hier sehr rasch ein Modell verhandelt, das den Betrieben über diese schwere Zeit hilft und Kündigungen unnötig macht. Bitte wenden Sie es auch an, halten wir zusammen, nur so werden wir diese schwere Zeit gemeinsam meistern.“ 
 
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