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AK & ÖGB: Wann kommt die Inflationsanpassung für Kilometergeld, Freibeträge und Co?

Genaue Prüfung des Begutachtungsentwurfes für Abschaffung der kalten Progression zeigt Nachbesserungsbedarf
Die Pläne der Bundesregierung zur jährlichen Abgeltung der kalten Progression gehen zwar in die richtige Richtung, „die Umsetzung ist allerdings nicht zufriedenstellend“, heißt es in der Stellungnahme der Arbeiterkammer zum Begutachtungsentwurf: „Denn viele Details sind zu schwammig formuliert, einige wichtige Punkte fehlen.“ Auch das Urteil des ÖGB geht in diese Richtung. 
 
Besonders kritisch sehen AK und ÖGB, dass wesentliche Teile des Einkommensteuergesetzes von der geplanten Inflationsanpassung ausgespart bleiben sollen. Keine Anpassung gibt es nämlich in diversen für ArbeitnehmerInnen hochrelevanten Punkten, wie Zulagen oder dem Kilometergeld. „Die Beträge sind teilweise seit Jahrzehnten unverändert. Dass sie angesichts der Rekordinflation überhaupt nicht angehoben werden sollen, ist eine grobe Lücke des Entwurfs“, sagt AK-Experte Dominik Bernhofer.  
 
Forderung seit Jahren aufrecht
 
Die Abschaffung der kalten Progression haben AK und ÖGB seit Jahren eingefordert – denn der Großteil der kalten Progression kommt von den ArbeitnehmerInnen. Jetzt sollen zwei Drittel automatisch und ein Drittel nach Maßgabe der Politik zurückgegeben werden. Für den ÖGB ist die jährliche automatische Abgeltung das falsche Instrument, da dadurch höhere Einkommen weitaus stärker profitieren als niedrigere Einkommen.  
 
Es wurde zwar vorgesehen, ein Drittel des Progressionsvolumens auf Basis einer politischen Entscheidung zu verteilen. „Allerdings fehlen im Entwurf taugliche Kriterien und Grundlagen für die Verteilung dieses politischen Drittels“, sagt Miriam Baghdady, Expertin im Volkswirtschaftlichen Referat des ÖGB. Der sogenannte Progressionsbericht, der Basis für die politische Entscheidung sein soll, benötige unbedingt eine umfassende Verteilungsanalyse, wie sich Inflation und kalte Progression auf die unterschiedlichen Einkommensgruppen, Geschlechter und Berufsgruppen ausgewirkt haben. Dies wären wichtige Kriterien, um sicherzustellen, dass das letzte Drittel sozial verteilungsgerecht abgegolten wird. „Sonst tappt die Politik im Dunkeln“, macht ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian einmal mehr deutlich. 
Mehr Mitbestimmung bei Verteilung  
 
AK und ÖGB fordern auch eine stärkere Mitbestimmung bei der von der Politik zu bestimmenden Verteilung des Progressionsvolumens. „Die ArbeitnehmerInnen tragen die Hauptlast der kalten Progression, da ist es nur logisch ihre VertreterInnen bei der Erarbeitung der Verteilung des politischen Drittels einzubeziehen”, sagt AK-Präsidentin Renate Anderl. Ein Konsultationsverfahren wäre nach Meinung von AK und ÖGB das Mindeste. 
 
In den beigelegten Dokumenten wird angedeutet, dass die neue Regelung auch die Lohnverhandlungen beeinflussen könnte. Niedrigere Lohnabschlüsse wegen der jährlichen Abgeltung der kalten Progression würden bedeuten, dass die geplante Entlastung nicht oder nicht vollständig bei den ArbeitnehmerInnen ankommt. Das Lehnen wir dezidiert ab. „In die Lohnverhandlungen lassen wir uns nicht reinreden“, so ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian.
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