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Gewerkschaft beschwert sich bei EU-Kommission wegen Entsendungen

Gewerkschaft Bau Holz sieht zweijährigen Verbleib in Sozialversicherung des Herkunftslandes als Problem - Zahlreiche andere Mängel angeprangert

Wien (APA) - Die Gewerkschaft Bau Holz hat eine Beschwerde gegen die Praxis der Entsenderichtlinie an die EU-Kommission gerichtet. Dieses Gesetz regelt die Sozialabgabepflicht, wenn Arbeitnehmer von ihrer Firma in ein anderes EU-Land zur Arbeit geschickt werden.

   Das grundlegende Problem liegt aus Gewerkschaftssicht darin, dass Arbeitnehmer erst nach zwei Jahren Entsendung ins Ausland in das Sozialversicherungssystem des Gastlandes wechseln müssen. Das widerspreche dem Ziel und Zweck der Entsenderichtlinie, meint die Gewerkschaft. Da die meisten Entsendungen kürzer dauern, komme es meist nicht zu dem Wechsel.

   Ein Problem sei, dass die Sozialversicherung nur vom Grundgehalt im Heimatland berechnet werde, nicht aber vom meist deutlich höheren Auslandsbezug. Selbst wenn EU-Recht die Verwendung der höheren Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung vorsehen sollte, "ist diese derzeit jedoch nicht explizit in der VO 883/2004 geregelt und wird derzeit grundsätzlich praktisch nicht umgesetzt", heißt es in dem Beschwerdeschreiben. Das führe zu einer Diskriminierung der betroffenen Arbeitnehmer und zu einer Verzerrung des Wettbewerbs zwischen Firmen.

   Oft würden Menschen entsendet, die vorher noch nicht in der Firma tätig waren. Teilweise seien sie auch Staatsbürger anderer Länder. Die Gewerkschaft Bau Holz fordert "eine verpflichtende Vorbeschäftigungsperiode von beispielsweise 3 Monaten". Damit könnte "die verbreitete Praxis eingedämmt werden, dass ArbeitnehmerInnen in einem Mitgliedstaat ausschließlich zum Zweck der unmittelbaren Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat aufgenommen werden". Auch bei solchen Arbeitsverträgen gelten Beschäftigte als "entsandt" und bleiben im Land des Firmensitzes sozialversichert.

   Die Sozialleistungen sollten im Zielland der Entsendung eingehoben werden, wünscht sich die Gewerkschaft. Außerdem sei eine europäische Vernetzung der Behörden nötig, "um Sozialversicherungsdaten anfragen zu können und in Österreich verhängte Strafen gegen ausländische Firmen auch in ihren Herkunftsländern zu vollziehen".

 (Schluss) tsk/itz

APA0286    2017-10-06/12:53

061253 Okt 17

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