Einigung über Entsenderichtlinie ein Schritt zu „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort“
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01.03.2018, 13:56 | OTS0195 | ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund
Einigung über Entsenderichtlinie ein Schritt zu „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort“
ÖGB-Achitz: Kontrolle und grenzüberschreitende Sanktionen müssen sichergestellt werden, sonst nur zahnloser Papiertiger
(Wien/OTS/ÖGB) - "Die heute präsentierte Verbesserung der Entsenderichtlinie bringt die EU dem Ziel ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort‘ einen Schritt näher“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB in einer ersten Einschätzung der bisher bekannt gewordenen Details. Sowohl Kollektivvertragslöhne als auch Zulagen müssen demnach ab dem ersten Tag der Entsendung in voller Höhe bezahlt werden. Reise- und Unterkunftskosten dürfen den ArbeitnehmerInnen nicht mehr vom Lohn abgezogen werden. „Die EU muss sicherstellen, dass diese Regeln auch eingehalten werden, sonst sind sie nichts als zahnlose Papiertiger“, sagt Achitz.++++
Die Entsendeunternehmen müssen die entsandten Arbeitskräfte auch wirklich zum österreichischen Kollektivvertragslohn bei der Sozialversicherung im Herkunftsland anmelden. „Sonst kommen zum unfairen Wettbewerbsvorteil für das Unternehmen auch noch Einbußen für die betroffenen ArbeitnehmerInnen dazu. Niedrigere Sozialversicherungsbeiträge führen nämlich auch zu niedrigeren Pensionen“, sagt Achitz.
Starke europäische Arbeitsbehörde notwendig
Der ÖGB fordert daher die Einrichtung einer starken europäischen Arbeitsbehörde, die endlich die grenzüberschreitende Durchsetzung von Sanktionen und die effektive Bestrafung von ausländischen Dumpingfirmen sicherstellen muss. „Die europäischen Sozialpartner sollten dabei natürlich eingebunden werden“, verlangt Achitz.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB)
Florian Kräftner
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