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Soziale Sicherheit: Europa muss bis zur EU-Wahl liefern

Muchitsch: Bundesregierung hat Ratspräsidentschaft sozialpolitisch „verpfuscht“

(Wien/OTS) - Erstmals fand ein Kongress der Europäischen Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) in Wien statt. Mehr als 100 Experten und Expertinnen aus der Europäischen Kommission, dem EU-Parlament und internationalen Organisationen aus 16 Ländern haben Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping diskutiert.


Der Europakongress der Bauarbeiter findet nicht ohne Grund in Wien statt. Es stehen wichtige Entscheidungen im Bereich der Sozialpolitik auf EU-Ebene an. Dazu zählen die Revision der europäischen Sozialversicherungsverordnung, die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde und die Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer.
In Jean-Claude Junckers Rede zur Lage der Union am 14. September war die sozialpolitische Botschaft klar: „Wir müssen die kommenden Monate nutzen, um den Europäern etwas zu liefern.“ Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH): „Die österreichische Bundesregierung nutzt die Möglichkeiten ihrer Ratspräsidentschaft für Maßnahmen gegen unfairen Wettbewerb nicht. Im Gegenteil, weder der gemeinsame Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping, noch die Errichtung der Europäischen Arbeitsbehörde mit Sitz in Wien stehen auf dem Arbeitsprogramm. Sozialpolitisch hat die Bundesregierung diese Ratspräsidentschaft verpfuscht.“


Österreich ist ein Hotspot für Entsendungen. Es wimmelt auf heimischen Baustellen von billigen Arbeitskräften aus dem EU-Ausland. Von Jänner bis August des heurigen Jahres wurden 1.403 ausländische Firmen kontrolliert, davon wurde bei 681 der Verdacht auf Unterentlohnung festgestellt. Jedes zweite ausländische Unternehmen am Bau betreibt Lohndumping.


Das ist ein markanter Anstieg zu den Vorjahren. Die Dunkelziffer dürfte jedoch noch höher sein. Die Unterentlohnung verzerrt den Wettbewerb und kostet Arbeitsplätze, bestätigt auch die Arbeitgeberseite. Heimische Firmen können Aufträge nicht annehmen, weil sie bei solchen Dumpingpreisen nicht mithalten können.


Die Strafbescheide können nicht vollzogen werden, weil deren Durchsetzung an der Grenze enden. Die dubiosen Firmen aus Südosteuropa pfeifen auf unsere Strafbescheide. Die Gewerkschaft fordert daher, dass die EU dafür sorgt, dass verhängte Strafen künftig in den Herkunftsländern vollzogen werden. „Sollten einzelne EU-Länder dabei nicht mitspielen, sollten sie befristet vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden,“ gibt sich Muchitsch kämpferisch.


Susanne Wixforth, Sachverständige und Juristin, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB): „Der EU-Binnenmarkt wird von den ArbeitnehmerInnen zunehmend als Bedrohung angesehen. Die EU-Mitgliedstaaten stehen in einem Wettbewerb der niedrigsten Sozialstandards. Einige geben ihren Unternehmen, die ihre Arbeitskräfte entsenden, einen Bonus in Form von ermäßigten Sozialversicherungsbeiträgen. Das ist eine Sonderbehandlung der Arbeitgeber und Diskriminierung der Arbeitnehmerinnen, die wir uns nicht länger gefallen lassen wollen. Aus unserer Sicht ist dieses Sozialdumping eine verbotene staatliche Beihilfe. Wir stellen deshalb eine formale Anfrage in Form einer Beschwerde an die EU-Kommission. Sie hat im Steuerbereich bei amazon, starbucks, fiat finance bereits bewiesen, dass es ihr ernst ist,  gegen solche unlauteren Praktiken der Mitgliedstaaten hart vorzugehen. Die Gewerkschaften zählen darauf, dass sie bei denselben Praktiken im Bereich Lohn- und Sozialdumping ebenso durchgreift. Ein erster Schritt, um den Zusammenhalt der EU wieder zu stärken!”


Werner Buelen, Fachexperte für den Bausektor (EFBH): „Wir werden als europäische Föderation bei grenzüberschreitendem Sozialversicherungsbetrug nicht wegschauen. Im Rahmen einer internationalen Untersuchung haben wir festgestellt, dass Bulgarien und Rumänien für Unternehmen, welche Arbeitnehmer nach Europa entsenden, illegale staatliche Beihilfen bekommen. Wir werden heute noch eine formelle Beschwerde wegen Verzerrung des Binnenmarktes an die EU-Kommission übermitteln.“


Muchitsch abschließend: „Wer bei Bau-Lohndumping in Europa nicht mittut, hat hat schlechtere Chancen auf Bauaufträge und ist mittelfristig weg vom Fenster. Das darf es in einer EU nicht geben!“


Beispiele „Lohndumping“


Auf einer Baustelle in Graz wurden vier Beschäftigte einer polnischen Subfirma kontrolliert, die Spachtelarbeiten durchführten. Dabei wurde festgestellt, dass die vier Polen 2,33 Euro Lohn pro Stunde erhielten. Nach dem österreichischen Kollektivvertrag haben sie aber 12,88 Euro pro Stunde zu verdienen. Die Unterentlohnung beträgt mehr als 80 Prozent.

Auf einer Baustelle in Wien wurden fünf Beschäftigte bei einer slowenischen Baufirma bei Schalungsarbeiten angetroffen. Wie die Kontrolle ergab, erhielten vier Arbeiter 27,5 Prozent und einer fast 40 Prozent weniger Lohn als die übrigen Kollegen.
Dabei schreibt die EU-Entsendrichtlinie „gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ gesetzlich vor. Zusätzlich sind die meist günstigeren Sozialversicherungsbeiträge für entsendete Arbeiter im Heimatland zu bezahlen. Ein weiterer unfairer Wettbewerbsvorteil, wenn die Lohnnebenkosten pro Arbeitsstunde, am gleichen Ort und für die gleiche Arbeit niedriger sind.

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