GBH

Bundesvergabegesetz: Post für Unternehmen der öffentlichen Hand

Muchitsch appelliert: Neues Gesetz auch nutzen

3.764 Unternehmen der öffentlichen Hand erhielten diese Woche Post von Abg. z. NR Josef Muchitsch als Sprecher der Sozialpartner-Initiative „Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze“. Seit 21. August 2018 ist das neue Bundesvergabegesetz in Kraft und im Schreiben wird darauf hingewiesen, welche Möglichkeiten es dadurch im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping gibt.

Seit 2016 setzt die Initiative „Faire Vergaben“ in schwierigen Verhandlungen alles daran, einige Schwerpunkte zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping im neuen Gesetz zu verankern. Mit durchaus positivem Ergebnis: Im Zuge der Vergabeverfahren ist das Bestbieterprinzip weiterhin stark verankert und es dürfen Bauaufträge ab einer Million Euro zwingend nicht nur über den Preis vergeben werden.

Empfehlungen der Initiative:
 

  • Empfohlen werden Zuschlagskriterien zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, wie z. B. den Eigenpersonal-Anteil hoch zu bewerten.
     
  • Des Weiteren sind ab 1. März 2019 die Auftraggeber verpflichtet, bei Bauaufträgen über 100.000 Euro sämtliche Auftragnehmer inklusive Subunternehmer an die bei der BUAK eingerichtete Baustellendatenbank zu melden. Muchitsch: „Damit legen wir ein Radar über die österreichischen Baustellen, mit dem durch diese Meldungen die Kontrollbehörden ‘auf Knopfdruck‘ Informationen erhalten, welche Firma wo und wann im Einsatz ist.“
     
  • Zusätzlich sind die Auftraggeber zur sorgfältigen Prüfung der Angebotspreise verpflichtet. Auch hier empfiehlt „Faire Vergaben“ unverbindlich, bestehende „Hilfsmittel“ zur Unterstützung bei der Prüfung von fairen Angebotspreisen zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping zu nutzen. Das wäre zum Beispiel der vom Rechnungshof erstellte Bauleitfaden. Auch auf Fachpublikationen zur Unterstützung bei der Prüfung von angemessenen Preisen weist die Initiative in ihrem Schreiben an die Auftraggeber hin. Auf der Internetseite der Technischen Universität Wien gibt es zum Beispiel ein Tool zur Unterstützung bei der Prüfung angemessener Preise von Bewehrungsarbeiten. Den öffentlichen Bauherrn wird sogar ein Service bei Fragen angeboten.

Muchitsch: „Ich appelliere an die knapp 3.800 öffentlichen Auftraggeber, alle Möglichkeiten des neuen Bundesvergabegesetzes im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping voll auszuschöpfen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, faire Lohn- und Arbeitsbedingungen im Interesse der Unternehmen und deren Beschäftigten in Österreich zu schaffen. Die Wertschöpfung muss im Land bleiben.“

Service

Brief als Download: http://www.josef-muchitsch.at/muchitsch/faire-vergaben

Anbei eine genaue Aufstellung über öffentliche Auftraggeber wie Gemeinde, E-Versorger, Wohnbaugenossenschaften, Verkehrsbetriebe usw.
• 2.076 Gemeinden
• 357 Elektrizitätswerke und –gesellschaften
• 320 Politische Parteien
• 175 Straßenbaumeistereien
• 170 Kammern
• 158 Bau-, Wohnungs-, und Siedlungsgenossenschaften
• 151 Gewerkschaften
• 86 Genossenschaften
• 62 Wohnbaugesellschaften
• 55 Verkehrsbetriebe
• 36 Straßenbaubetriebe
• 31 Finanzämter u. Landesdirektionen
• 28 Gemeinden / Außenstellen
• 26 Bundesministerien
• 24 Landesregierungen
• 9 Mautstraßengesellschaften


 

Die Gewerkschaft Bau-Holz in
den Bundesländern...

GBH-Landeskonferenz Niederösterreich

Wann15. März 2024 WoSt. Pölten

GBH-Landeskonferenz Steiermark

Wann22. März 2024 WoÜbelbach

GBH-Landeskonferenz Burgenland

Wann23. März 2024 WoEisenstadt
GBH und Social Media