GBH

EU-Klage: Auch AK legt Beschwerde gegen Slowenien bei der EU-Kommission ein

GBH-Muchitsch: Jede zusätzliche Beschwerde zwingt die EU, endlich zu handeln

Experten der Arbeiterkammer bestätigen mit einer eigenen Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen Slowenien die Rechtswidrigkeit der staatlichen Beihilfe bei Entsendungen nach Österreich. Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) Abg. z. NR Josef Muchitsch sieht sich daher in seiner Beschwerde vom 1. Februar 2019 im Auftrag der Europäischen Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) bestätigt: Gegen diesen slowenischen Entsendebonus muss die Kommission vorgehen und ein Verfahren gegen Slowenien einleiten.
 
Hintergrund der Beschwerde: Slowenische Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer ins Ausland entsenden, haben einen unfairen Wettbewerbsvorteil. Sie müssen nicht vom vollen Lohn, der in Österreich gilt, Sozialversicherungsbeiträge zahlen (Durchschnitt am Bau 2.834 Euro brutto im Monat) sondern nur von einem fiktiv berechneten slowenischen Lohn (Durchschnitt 1.339 Euro brutto im Monat).
 
Grundsätzlich gelten Arbeitnehmer, die ins Ausland entsendet werden, weiterhin offiziell als im Entsendeland beschäftigt, wo auch ihre Sozialversicherung aufrecht bleibt. Die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung richtet sich nach dem Bruttolohn, den der Arbeitnehmer im Zuge der Entsendung in Österreich bezieht.
 
Das slowenische Recht weicht jedoch von diesem Grundsatz ab: Die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung eines entsendeten Arbeitnehmers aus Slowenien richtet sich nach dem Bruttolohn, den der entsendete Arbeitnehmer für die gleiche Arbeit in Slowenien beziehen würde. Das ist EU-wettbewerbswidrig. Dieser fiktive slowenische Lohn ist wesentlich niedriger als der Mindestlohn in Österreich.
 
Der EU-widrige Wettbewerb in Zahlen: Der Arbeitgebersozialversicherungsbeitrag in Slowenien beträgt 16,1 Prozent. Anstatt 456,27 Euro Sozialversicherungsbeitrag in Slowenien einzuheben, werden den Firmen nur 129,25 Euro nach dem slowenischen Sozialversicherungsgesetz vorgeschrieben. Der Unterschied pro Arbeiter und Monat beträgt somit 327,02 Euro. Dieser slowenische Entsendebonus verstößt gegen das europäische Wettbewerbsrecht.
 
Das ist aber noch nicht alles. Die GBH befürchtet weitere Verstöße gegen die EU-Wettbewerbsbestimmungen. So geht aus einem Bericht der Europäischen Kommission von 2017 hervor, dass Slowenien doppelt so viele Bauarbeiter in Österreich und in die EU (99.307, davon 45.107 nach Österreich) entsendet, als tatsächlich in Slowenien arbeiten (54.200). Muchitsch abschließend: „Hier wird die EU-Entsenderichtlinie missbraucht, Bauarbeiter aus Drittstaaten erhalten in Slowenien über Arbeitskräfteüberlasser eine Arbeitserlaubnis und werden mit falschen Arbeitspapieren nach Europa geschickt. Slowenien ist somit Umschlagplatz und Transitland für Nicht-EU-Arbeitskräfte. Hier ist die nächste Beschwerde an die Europäische Kommission in Vorbereitung.“
 

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