GBH

Scheinfirmen: Zahl wird weiter steigen. Versicherte sind die großen Verlierer

GBH-Warnung bestätigt: Ausgliederung der Beitragsprüfung von Kassen zur Finanz war ein großer Fehler

Die Scheinfirmen und illegalen Beschäftigungen am Bau steigen, der Grund dafür ist laut Finanzpolizei die gute Baukonjunktur. Die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) sieht sich leider in ihrer Warnung vor der Ausgliederung der Beitragsprüfung von der Kasse hin zur Finanzverwaltung laut Sozialversicherungsgesetz bestätigt. Die GBH fordert deshalb erneut eine Rücknahme der Ausgliederung. Ein konkretes Beispiel zeigt, dass die Versicherten die großen Verlierer sind. 

Wie der Leiter der Finanzpolizei im heutigen Morgenjournal (15. Juli 2019) berichtete, sind die Delikte rund um Scheinbeschäftigungen, Scheinfirmen und illegale Beschäftigungen in den letzten Jahren wegen der guten Baukonjunktur wieder gestiegen. GBH-Bundesvorsitzender Josef Muchitsch: „Dazu kommen die steigenden Entsendungen und verschiedenen Entsendebonussysteme aus den Nachbarländern. Auch davor warnen wir unermüdlich. Die Auswirkungen des Umbaus der Sozialversicherung wird die Situation am Bau zusätzlich anheizen.“

Andreas Huss, Arbeitnehmerobmann der neuen Österreichischen Gesundheitskasse, ergänzt: „Sinn dieser Auslagerung war es, die Anzahl der Prüfungen und die Prüfinhalte selbst weg vom Einfluss der Arbeitnehmerinteressensvertretung in der Selbstverwaltung der Kassen hin zur Finanz zu verlagern.”
 
GBH fordert: Rücknahme der Ausgliederung in die Finanz

Mit alarmierenden Zahlen unterstreicht die GBH ihre Forderung, die Beitragsprüfung wieder dort hin zu verlagern, wo sie hingehört, nämlich zu den Kassen. Aufgrund einer parlamentarischen Anfrage aus 2018 zu nachberechneten Sozialversicherungsbeiträgen stellte sich heraus, dass die Kassenprüfer 2017 ein Prüfergebnis von 622.415 Euro pro Prüfer (gesamt 153.736.432 Euro) bei 247 Prüfern aufweisen konnten. Im Gegenzug dazu konnte bei den Finanzprüfern lediglich 137.591 Euro pro Prüfer (gesamt 31.783.474,- Euro) bei 231 Prüfern festgestellt werden. Das heißt, den Sozialversicherungen entgehen Beiträge in der Höhe von 121.952.958 Euro jährlich.

Huss: „Es ist davon auszugehen, dass der Sozialversicherung durch milderes und zurückhaltendes Vorgehen der Finanz bei Prüfungen viele Millionen Euro fehlen werden. Das spüren unsere Versicherten doppelt: Einerseits mit weniger Beitragseinnahmen in den Krankenkassen und damit durch geringere Leistungsfähigkeit und andererseits durch geringere Leistungen bei Pensionen, Unfallrenten, Arbeitslosengeld sowie Krankengeld.”

Auswirkungen auf die Pensionen anhand eines Beispiels: 280 Euro weniger pro Jahr

Es wird eine Unterentlohnung von 200 Euro monatlich, sowie zu wenig Urlaubs- und Weihnachtsgeld ebenfalls in der Höhe von 200 Euro jährlich festgestellt. Für 5 Jahre Nachverrechnung ergibt dies für die betroffene Person eine Erhöhung der Beitragsgrundlage von 14.000 Euro und eine Beitragsnachzahlung durch den Dienstgeber von 5.750 Euro. Für den Versicherten bedeutet das eine rund 280 Euro höhere jährliche Pension für immer. Dazu kommt noch die zusätzliche fixe Abfertigungsgutschrift in der Höhe von 214,20 Euro.
Muchitsch abschließend: „Wir fordern, dass die Beitragsprüfung vollinhaltlich bei den Krankenkassen und unter dem Einfluss der Selbstverwaltung bleibt. Dieser Forderung haben wir auch in der anstehenden Verfassungsklage eingebracht. Die Versicherten dürfen nicht noch mehr zu den großen Verlieren dieser türkis-blauen Machtverschiebung bei den Kassen werden.“
 

 

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