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ÖGB-Katzian: Österreichischer Ratsvorsitz enttäuscht erneut im Kampf für EU-Arbeitsbehörde

Heutige EPSCO-Grundsatzeinigung auf verwässerten Entwurf ohne Durchsetzungsrechte – Berichtsentwurf des EU-Parlaments mit weitgehenderen Forderungen
EU / ÖGB / Gewerkschaften / Katzian / Arbeitsrecht
 
06.12.2018, 12:04 | OTS0122 | ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund
 

 
ÖGB-Katzian: Österreichischer Ratsvorsitz enttäuscht erneut im Kampf für EU-Arbeitsbehörde
 
Heutige EPSCO-Grundsatzeinigung auf verwässerten Entwurf ohne Durchsetzungsrechte – Berichtsentwurf des EU-Parlaments mit weitgehenderen Forderungen
 
(Wien./OTS) - Als „Zwischenerfolg, der nicht der österreichischen Ratspräsidentschaft zu verdanken, sondern trotz ihrer Verschleppung dieser wichtigen Angelegenheit aufgrund des starken Drucks der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments und der Gewerkschaften möglich geworden ist“, bewertet ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian die heutige Grundsatzeinigung des EU-Rats für Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (EPSCO) zur Europäischen Arbeitsagentur. Jetzt gehe es darum, in den weiteren Verhandlungen jene Verschlechterungen wieder rückgängig zu machen, die unter dem österreichischen Ratsvorsitz verhandelt wurden, so Katzian. Leider sei der Entwurf im Rat deutlich verwässert worden. Gegen den Willen von Präsident Juncker soll die Arbeitsbehörde beispielsweise die wesentlich unverbindlichere Bezeichnung „Arbeitsagentur“ bekommen. „Gravierende Verschlechterungen betreffen die grenzüberschreitende Mediation, die nur freiwillig und nicht in Fragen der Sozialversicherung vorgesehen ist sowie die gemeinsamen grenzüberschreitenden Inspektionen“, erklärt Katzian.

Die Behörde soll die Mitgliedstaaten nicht kontrollieren, argumentierte Sozialministerin Hartinger-Klein diese Verwässerung heute. Die Anwendung und die Durchsetzung des Unionsrechts sollen bestehende nationalen Systeme und auch die der Sozialpartner unberührt lassen, deswegen ist die Teilnahme an den Inspektionen freiwillig, ihre Ergebnisse sollen unverbindlich sein. „Das bedeutet nichts anderes als: Keinerlei Durchsetzung möglich!“, macht Katzian deutlich. Dass auch die Zusammenarbeit bei der Koordinierung der Sozialversicherungen aus dem Entwurf gestrichen wurde, bezeichnete EU- Sozialkommissarin Thyssen im Rahmen der heutigen Sitzung als Rückschritt.

Bereits im Vorfeld des Rats habe Hartinger-Klein außerdem gemeint, es wäre offen, ob sich Wien, wie ursprünglich vorgesehen, für den Sitz der Behörde bewerben werde. Ein Beweis, den es nicht mehr gebraucht habe, um zu erkennen, dass der Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping für die österreichische Bundesregierung Nebensache ist, so Katzian abschließend: „Hier zeigt sich einmal mehr ganz klar, welche Interessen sich am Ende durchgesetzt haben. Der Österreichische Ratsvorsitz hat heute erneut enttäuscht im Kampf um eine EU-Arbeitsbehörde. Wir lassen uns von diesem Rückschritt nicht entmutigen, jetzt ist das Europäische Parlament am Zug, dessen letzte Woche abgestimmter Berichtsentwurf weitgehendere Forderungen auf der Linie der Gewerkschaften enthält. Für uns gilt weiter: volle Kraft voraus im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping! Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa haben das Recht auf ein gutes Leben!“

Rückfragehinweis:
ÖGB Kommunikation
Litsa Kalaitzis
litsa.kalaitzis@oegb.at
0676 / 817 111 553

 

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