GBH

Ein kurzer Überblick über die Geschichte der GBH

150 Jahre Gewerkschaft Bau-Holz

Schon im 13. Jhdt. gab es Knappschaftskassen, ab 1411 bildeten sich in Österreich die ersten Bruderschaften der Handwerksgesellen. Bereits im 16. Jahrhundert gab es Arbeitskämpfe der Bergleute, ab dem 18. Jahrhundert vermehrt auch in anderen Berufsgruppen. Um 1848 wurden erste Fachvereine gegründet, die wegen besserer Löhne und Arbeitsbedingungen verhandelten. ArbeiterInnendemonstrationen wurden brutal aufgelöst.

Noch vor Erlass des Vereins- und des Versammlungsgesetzes (15. November 1867) und des
Staatsgrundgesetzes (21. Dezember 1867) wird am 20. September 1867 der erste Gewerkschaftsverein, der „Fachverein der Vergolder, Maler und Anstreicher“ in Wien gegründet. Mit dem 15. November 1867 wird der Arbeiterbewegung die legale öffentliche Betätigung ermöglicht. Es war verboten, sich im wirtschaftlichen Kampf gegen die Unternehmer zusammenzuschließen. Deshalb gab es vorerst keine eindeutigen Gewerkschaftsvereine, sondern nur Bildungs-, Fach- und Unterstützungsvereine.
Um 1892 beginnen sich die Vereine in größeren Verbänden zusammenzuschließen. Ungefähr zeitgleich mehren sich mehr oder weniger erfolgreiche Streiks zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Am 4. Juni 1904 gibt es den ersten schriftlichen Tarifvertrag im Wiener Baugewerbe zwischen dem Bauarbeiterverband und der Genossenschaft der Baumeister, der eine Anhebung der Minimallöhne der Gehilfen auf vier Kronen vorsieht. Die Zimmerer folgen wenige Tage später.
In den Jahren vor dem 1. Weltkrieg werden vermehrt Kollektivverträge, meist mit mehrjähriger
Gültigkeit, abgeschlossen. Auch in Zeiten des 1. Weltkriegs sind die Gewerkschaften aktiv, verhandeln Teuerungszulagen auf Grund der hohen Lebensmittelpreise sowie Kriegszulagen und verhandeln arbeitsrechtliche Fragen für jene, die in den Krieg ziehen mussten.
1918 wird Österreich zur Republik.

Beginnend mit 1920 schließen sich immer mehr Verbände dem Zentralverband der Bauarbeiter (ab 1923 Österreichische Baugewerkschaft) bzw. dem Verband der Holzarbeiter an. In Gewerkschaftskartellen arbeiten die Verbände zusammen.

Die Baugewerkschaft fordert 1932 zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit am Bau: Fortsetzung
der Wohnbauförderung; Ausbau des Straßennetzes; Bau von Alpenstraßen; Ausbau der Wasserkraftwerke und Elektrifizierung der Bundesbahnen; Urbarmachung brachliegender Bodenflächen und Unterbindung der Baumaterialeinfuhr aus dem Ausland.
1933 sind über 600.000 Menschen in Österreich ohne Arbeit, davon sind fast 200.000 „Ausgesteuerte“. Bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen politischen
Gruppen häufen sich. 1934 werden im Zuge des Bürgerkriegs in Österreich die Gewerkschaften
verboten und durch einen staatlich gelenkten Einheits-Gewerkschaftsbund ersetzt. Die illegale österreichische Gewerkschaftsorganisation existiert weiter und ist im Bund freier Gewerkschaften vereint.

Nach der Annexion durch Hitler-Deutschland wurden die Gewerkschafter so intensiv und brutal verfolgt, dass sie ihre organisatorische Tätigkeit einstellen mussten.

Im Jahr 1945 kommt es am 30. April, noch vor Kriegsende, zur Neugründung des überparteilichen ÖGB unter maßgeblicher Beteiligung der Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter, die bereits am 16. April wiedererrichtet worden war. Erster ÖGB-Präsident wurde Johann Böhm.

Bereits 1946 wurden die Zentrallohnkommission und die Bauarbeiter-Urlaubskasse errichtet. 1948 bringt der Bundeskollektivvertrag für Bauarbeiter die im Baugewerbe bereits zum Gewohnheitsrecht gewordene Fünftagewoche einheitlich für ganz Österreich, einheitliche Entgeltbestimmungen und Überstundenentlohnung sowie die gesonderte Bezahlung der Arbeit an Feiertagen und Zulagen.

Zu Beginn der 50er-Jahre ist die Arbeitslosigkeit im Baugewerbe, vor allem die Winterarbeitslosigkeit, großes Thema. Zahlreiche Vorsprachen bei Ministerien und Landesregierungen sollen Bauprogramme auslösen.
Immer noch sind zahlreiche Streiks nötig, um mit den Arbeitgebern zu Lohnabschlüssen zu gelangen.
1957 wird nach eingehenden Diskussionen und Forderungen der Gewerkschaften die
„Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen“ konstituiert, um dem Problem steigender Preise beizukommen. Sie wird ein wichtiges Instrument der Lohnpolitik.

Am 1. Februar 1959 tritt der Generalkollektivvertrag über die Einführung der 45-Stunden-Woche in Kraft.
Die Sozialgesetzgebung und die Sozialpartnerschaft erleben in den 70er-Jahren eine Blüte: Bis
1975 setzen die Sozialpartner den Generalkollektivvertrag über die 40-Stunden-Woche vollständig um. 1973 wird z.B. das Arbeitsverfassungsgesetz beschlossen und auch in zahlreichen anderen Bereichen, z.B. beim Urlaub, gibt es Verbesserungen für die ArbeitnehmerInnen. Ab 1. Jänner 1977 gibt es 4 bzw. 5 Wochen Mindesturlaub für alle ArbeitnehmerInnen.
Ab 1982 wird im Baubereich vom Wochen- auf den Monatslohn umgestellt, schon damals werden der 24. und 31. Dezember arbeitsfrei.
Die gesamtwirtschaftliche Lage verschlechtert sich ab 1981 auf Grund einer internationalen Wirtschaftskrise und Rezession. Die Arbeitslosigkeit vor allem im Baubereich bleibt bestimmendes Thema.
Mitte der 80er-Jahre steigt die Winter-Bauarbeitslosigkeit, jeder dritte Bauarbeiter ist im Winter arbeitslos. Das Bautenministerium reagiert mit Soforthilfen und Bauprogrammen.
Mit 1. November 1988 tritt die Arbeitszeitverkürzung in der Baustoffindustrie auf 38,5 Stunden in Kraft.

1990 präsentiert die Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter ein Modell zur Eindämmung der
Winterarbeitslosigkeit.

1998 ist das Jahr der Lohnkonflikte: Im Baubereich und bei den Malern sind große Protestaktionen nötig, um zu einem neuen Kollektivvertrag und Lohnerhöhungen zu kommen.

Der Arbeitnehmerschutz wird für die GBH in diesen Jahren ein weiteres bestimmendes Thema: Mit der Aktion „Muss Arbeit die Gesundheit kosten“ wird 1999 Bewusstsein geschaffen, mit der Senkung der Baustoffgewichte gelingt ein großer Fortschritt.
1999 startet die GBH die Aktion „Betriebsrat, dein starker Partner.“ In der Bau- und Holzwirtschaft zeichnet sich in den vorangegangenen Jahren ein noch nie dagewesener Konzentrations- und Umstrukturierungsprozess ab, der für Arbeitsplatzverluste und steigenden Druck auf BetriebsrätInnen und ArbeitnehmerInnen verantwortlich ist.

Die Jahre 2000 bis 2006 sind geprägt von Verschlechterungen für ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen durch die schwarz-blaue Bundesregierung. Es ist vor allem der Widerstand aus der Gewerkschaftsbewegung, der einiges verhindert. Trotzdem sind viele Nachteile für die ArbeitnehmerInnen nicht abzuwenden.

In den Kollektivvertragsverhandlungen werden mit Branchenkonferenzen und stärkerer Einbindung der BetriebsrätInnen neue Wege beschritten. Dadurch und durch Umsetzung des Organizing-Prinzips erreicht die GBH 2016/2017 u.a. die erste Ist-Lohn-Vereinbarung im holzverarbeitenden Gewerbe und im Kunststoffgewerbe.

Die sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit bringt die sehr erfolgreichen Initiativen „UMWELT + BAUEN“ sowie „Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze!“ hervor, mit denen vom Sanierungsscheck bis zum Bestbieterprinzip bei öffentlichen Aufträgen auf gesetzlicher Ebene vieles erreicht wird.

Die gute sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit zeigt sich auch in jährlichen Reallohnerhöhungen und Verbesserungen beim Rahmenrecht in den Kollektivvertragsverhandlungen und bei Meilensteinen, die umgesetzt werden konnten, wie z.B. das Überbrückungsgeld für Schwerarbeiter oder Hitzefrei am Bau.

Die GBH feiert 2017 ihren 150. Geburtstag. Viele Rahmenbedingungen haben sich verändert, vieles hat die GBH für die Bau-, Holz- und SteinarbeiterInnen erreicht. Lohnerhöhungen, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld und ein gutes Arbeitsumfeld entstehen nicht von selbst, es braucht Gewerkschaften, die all das erkämpfen und sicherstellen. Auf politischer Ebene werden die Konzepte der Gewerkschaften weiterhin notwendig sein, um faire Regeln für die Wirtschaft und Arbeitsplätze zu sichern.
Die Anforderungen an die Gewerkschaften werden nicht kleiner. Die Digitalisierung und der Arbeitskräfte-, Lohn- und Preiswettkampf sind Herausforderungen, denen sich Gewerkschaften stellen werden.0 Die GBH geht mit Zuversicht in die nächsten 150 Jahre spannender, fordernder und erfolgreicher Gewerkschaftsarbeit.


 

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