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GLS-Pleite: Dumpingpreise führen in Insolvenz

GBH-Muchitsch: Unschuldige Mitarbeiter stehen ohne Job da und müssen Fehler der Geschäftsführung ausbaden

Insgesamt 280 Mitarbeiter sind im Ungewissen über ihre Zukunft. Grund ist die GLS-Insolvenz, weil die Verantwortlichen seriöse Mitbewerber mit Dumpingpreisen ausgebootet haben. Dieser Vorfall zeigt laut Gewerkschaft Bau-Holz (GBH), wie dringend es zu wirtschaftlichen Eignungskriterien bei öffentlichen Aufträgen kommen muss.

Billig „reinfahren“, um seriöse Mitanbieter „auszubooten” und bei Zahlungsunfähigkeit dem Auftraggeber die Schuld zu geben, ist nicht fair. Die Insolvenz hat sich schon vor dem Auftrag Praterbrücke angekündigt und war durch die Verantwortlichen somit verschuldet worden. Technisch war die Firma mit ihren hoch qualifizierten Mitarbeitern bestens geeignet, den Auftrag Praterbrücke zu erledigen, wirtschaftlich leider nicht. Wie so oft, trifft die Arbeitnehmer bei einer Insolvenz keine Schuld. Die Beschäftigten müssen aber nun die Misere ausbaden. Immerhin kann die Firma weder die offenen Löhne und Gehälter noch das Weihnachtsgeld ausbezahlen.

Gewerkschaft-Bau-Holz-Bundesvorsitzender Abg.z.NR Josef Muchitsch zieht einen plakativen Vergleich zur Wirtschaftlichkeit aus dem Fußball: Die Ursache der GLS-Pleite kann gut mit einem sich selbst überschätzenden Landesliga-Club verglichen werden. Auch ein Landesliga-Club kann es auf Dauer nicht schaffen, mit seinem Budget finanziell in der Bundesliga zu überleben. Vielleicht gewinnen sie mit Glück das eine oder andere Match, aber auf lange Sicht wird er in einer für ihn zu hohen Liga scheitern. Gleich wirtschaftlich übernommen haben sich anscheinend die Verantwortlichen bei GLS. Es war offenbar ein Fehler, dass die Verantwortlichen die Firma mit diesem Auftrag sanieren wollten.

Zwtl: Betriebsversammlung GLS Bau für 17. November fixiert

Die Arbeitnehmer dürfen nicht auf der Strecke bleiben. Deshalb wird sich die Baugewerkschaft – obwohl es im Betrieb keine Gewerkschaft gibt – für die Rechte der GLS-Beschäftigten einsetzen. Nächsten Donnerstag ist dazu die nächste Betriebsversammlung geplant. Dabei werden alle Mitarbeiter über ihre Ansprüche aus der Insolvenz informiert. Ziel ist es auch, dass alle Arbeitnehmer so schnell wie möglich wieder beschäftigt werden. Deshalb wird ein mögliches Sanierungskonzept bestmöglich unterstützt.

Muchitsch abschließend: „Dieses negative Beispiel zeigt deutlich, dass bei öffentlichen Ausschreibungen verstärkt wirtschaftliche Eignungskriterien für die Abwicklung von großen Aufträgen zur Anwendung kommen müssen. Dabei geht es um eine Mindestbonität und Mindesteigenkapitalquote in einem bestimmten Verhältnis zur Auftragsgröße sowie Zuverlässigkeitsprüfungen für Unternehmen bei Anbotslegung.” 

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