GBH

Abg.z.NR Rudolf Silvan brachte Petition zur ausnahmslosen Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit ein

Silvan hofft auf Zustimmung aller Parteien

Abg.z.NR Rudolf Silvan, Landesgeschäftsführer der GBH NÖ, fordert vehement eine Verbesserung der Situation von Long-Covid PatientInnen. Einer der Verbesserungsvorschläge, den Rudolf Silvan vorgestellt hat, ist die ausnahmslose Anerkennung von berufsbedingten Covid-19-Infektionen als Berufskrankheit. Dafür setzt sich auch der ÖGB vehement ein. Nicht zuletzt für Long-Covid-Betroffene würde dies eine enorme Verbesserung darstellen. Um diese Forderung zu untermauern, hat Silvan nun eine von ihm initiierte Petition, die bereits von 1.300 Personen unterzeichnet worden ist, im Parlament eingebracht.

Die Abgeordneten im Petitionsausschuss haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass nun eine Reihe von Institutionen und ExpertInnen befragt wird. Konkret wurden die Allgemeine Unfallversicherung, die Pensionsversicherungsanstalt, die Österreichische Gesundheitskasse, das Gesundheitsministerium, die Arbeiterkammer und der österreichische Gewerkschaftsbund um Stellungnahmen ersucht.

Silvan hofft nun in weiterer Folge auf breiten Zuspruch aller Fraktionen.

„Passieren Ansteckungen im Gesundheitsbereich, in Bereichen der Fürsorge, in Schulen und Kindergärten, Alten- und Pflegeheimen und in derartigen Einrichtungen, dann ist eine Ansteckung mit dem Coronavirus als Berufskrankheit anerkannt, im Lebensmittel- oder Einzelhandel, in der Produktion, in vielen Dienstleistungsberufen oder in der Bau- und Holzwirtschaft und in vielen weiteren Bereichen besteht aber kein Versicherungsschutz. Das heißt, dass viele der HeldInnen der Corona-Krise nicht nur beim Corona-Bonus, sondern auch bei der Anerkennung einer Berufskrankheit durch die Finger schauen“, erklärt Silvan die Wichtigkeit des Anliegens.

Wird eine Krankheit jedoch als Berufskrankheit anerkannt, dann haben die betroffenen ArbeitnehmerInnen Anspruch auf Leistungen aus der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA) wie zum Beispiel Anspruch auf bestmögliche Reha-Maßnahmen, auf Umschulungen, wenn der alte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, oder unter bestimmten Umständen auch auf Rentenzahlungen. Der AUVA obliegt danach die Prüfung des Anspruches.

„Gerade in Hinblick auf die aktuelle Omikron-Welle und in Erwartung einer steigenden Anzahl an Long-Covid-Erkrankungen, die jedoch noch immer wenig erforscht sind, ist eine Meldung der Berufskrankheit umso wichtiger, um Ansprüche zu wahren“, so Silvan.

Petition hier unterstützenhttps://noe.spoe.at/petitionen/berufskrankheit-covid19

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