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AK und ÖGB: „Reform der Ausländerbeschäftigung ohne Arbeitnehmer:innenvertretung ist Affront.“

Arbeitnehmer:innen-Vertretungen kritisieren fehlende Einbindung
Die Rot-Weiß-Rot Karte ist ein wichtiges Instrument, um qualifizierten Arbeitnehmer:innen aus nicht-EU-Ländern das Arbeiten in Österreich zu ermöglichen. Seit einigen Jahren gibt es um die Reformierung der Karte öffentliche Diskussionen. Diese mündeten nun in einem Gesetzesentwurf der Regierung. Dass bei einem für die Arbeitnehmer:innen dermaßen relevanten Thema ihre Vertretungen im Vorfeld nicht eingebunden wurden und mit der Abwicklung die klar den Arbeitgebern zuzuordnende Austria Business Agency befasst wird, sehen AK und ÖGB als Affront und völligen Bruch mit bisherigen Usancen. 
 
„Das heikle Thema Ausländerbeschäftigung ohne Gewerkschaften und Arbeiterkammer zu reformieren, ist ein Affront gegen die Interessenvertretungen der arbeitenden Menschen in diesem Land“, kritisiert AK Präsidentin Anderl. „Offensichtlich ist eine größere, den Arbeitsmarkt betreffende Reform geplant. Gestern hat der Arbeitsminister via Presseaussendung angekündigt, einen Gesetzesentwurf in Begutachtung zu schicken. Es ist inakzeptabel, dass die Arbeitnehmer:innenvertretung in diesen Prozess nicht eingebunden war. Unsere Expert:innen sitzen auf einem großen Schatz an Erfahrungen und Vorschlägen, die dieser Reform zuträglich gewesen wären.“ 
 
„Positiv ist, dass die Situation für jene Menschen, die in Österreich ein Studium absolviert haben, verbessert wird“, merkt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian an. Der Verzicht auf eine Entgeltschwelle stellt sicher, dass sie ihr erworbenes Wissen in Österreich einsetzen und hier arbeiten können. „Unabdingbar dabei ist, dass Kollektivverträge eingehalten werden und sie ein branchenübliches Gehalt beziehen müssen“, betont Katzian. Dass die Austria Business Agency, die de facto der Arbeitgeberseite zuzurechnen ist, künftig an der Vollziehung der Rot-Weiß-Rot Karte beteiligt sein soll, sieht der ÖGB-Präsident kritisch. „Die Arbeitnehmer:innenseite ist hier unbedingt miteinzubeziehen, alles andere wäre nicht nachvollziehbar“, fordert Katzian. 
 
Irritierend ist auch die vorgesehene Möglichkeit für Saisonarbeitskräfte, nach fünf Saisonen Arbeit in Österreich eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten zu können: Das wird die Lage dieser Arbeitnehmer:innen in der Realität nicht verbessern. Eine echte Verbesserung für Stammsaisonarbeitskräfte wäre es, wenn diese einen Aufenthaltstitel erhalten könnten, der ihnen – unabhängig von einem Antrag und somit vom Goodwill ihrer Arbeitgeber – den Zugang zum Arbeitsmarkt gestattet. Die vorgeschlagene Regelung würde das theoretisch in sieben und praktisch erst in zehn Jahren vorsehen. 
 
„Dazu kommt noch der unangenehme Beigeschmack, dass bei der Entstehung des Entwurfs die Arbeitgeberseite vielleicht doch beigezogen wurde: Die Neuerungen sind langbekannte Forderungen der Arbeitgebervertretungen. Die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer:innen hier auszuschließen ist ein Bruch mit dem österreichischen Modell der Sozialpartnerschaft“, schließt Anderl. 
 
Für die Arbeiterkammer und ÖGB fehlen wesentliche Punkte zur Reform der Rot-Weiß-Rot Karte:
+ Arbeitskräftemigration kann die nötigen Investitionen in Aus- und Weiterbildung durch Unternehmen und öffentliche Hand nicht ersetzen. In Fällen, in denen ein Fachkräftebedarf nicht aufgrund mangelnder Ausbildung und schlechten Arbeitsbedingungen hausgemacht ist, kann es trotzdem sinnvoll sein, Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland nach Österreich zu holen:
Dazu müssen aber zwei Punkte erfüllt sein:
+ Eine Klarstellung, dass eine Fachkraft zumindest über einen Lehrabschluss verfügen muss.
+ Eine seriöse Bedarfserhebung, die zumindest Lohnentwicklung, Aus- und Weiterbildungsverhalten des Betriebes, sowie Arbeitsbedingungen berücksichtigt. 
   
 
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