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BUAG: Historischer Beschluss

Historischer Beschluss - erstmals Einstimmigkeit bei BUAG-Novelle
Die Novelle schafft die gesetzliche Grundlage für eine Service-Karte für aktive bzw. nicht in Beschäftigung stehende Bauarbeiter, die Ansprüche gegenüber der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) haben (und die über keine Bau-Identitätskarte verfügen). Damit werden Identitätsfeststellungen bei Baustellenkontrollen erleichtert – ein Meilenstein gegen Lohn- und Sozialdumping. Damit werden die Vorteile der Digitalisierung für BUAG-Beschäftigte genutzt. 
 
Weitere wichtige Punkte der Novelle:  
 
  • Die Auszahlung einer Ersatzleistung für Bauarbeiter, die nach dem 58. Lebensjahr arbeitsunfähig geworden sind.  
  • Die zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführte Regelung, die es arbeitslosen Bauarbeitern bis Ende September 2020 ermöglicht hat, eine vorzeitige Auszahlung von Ansprüchen aus der „Abfertigung Alt" zu beantragen, wird ins Dauerrecht übergeführt. 
  • Bürokratische Vereinfachungen bei der Auszahlung von Urlaubsentgelt sowie beim Datenaustausch zwischen der BUAK und dem AMS wurden ebenfalls beschlossen. 
 
GBH-Bundesvorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch dazu:
 
"Ich bedanke mich in erster Linie bei meinem Gegenüber, dem BAU-Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel. Mein Dank gilt aber auch allen KollegInnen aus dem Nationalrat für die gute Zusammenarbeit in diesem Punkt. Damit schaffen wir weitere Verbesserungen für die Beschäftigten und UnternehmerInnen aus der Baubranche."
 
 
 
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