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ÖGK-Huss: Übermäßig strenger Weisungskatalog des Familienministeriums beim Kinderbetreuungsgeld verursacht viele Probleme für Versicherte, aber auch ÖGK-MitarbeiterInnen

ÖGK-Arbeitnehmerobmann Huss fordert soziale Rechtsanwendung von Familienministerin Raab
Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) wird gemäß Kinderbetreuungsgeldgesetz von den Krankenversicherungsträgern im übertragenen Wirkungsbereich des Bundes und nicht im Rahmen der Selbstverwaltung vollzogen. Da es sich um ein bundeseinheitliches Gesetz handelt, haben alle administrierenden Krankenversicherungsträger beim Vollzug des Kinderbetreuungsgeldes nach den Weisungen des Bundesministeriums für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt einheitlich vorzugehen.
 
Dieser Weisungskatalog gibt eine sehr strenge und wenig soziale Rechtsanwendung vor und verbietet den MitarbeiterInnen der Österreichischen Gesundheitskasse die proaktive und versichertenfreundliche Beratung der Versicherten in Zusammenhang mit den Belangen des Kinderbetreuungsgeldes. Daraus erwachsen den Versicherten mehrere Probleme, die in der Befragung der Arbeiterkammer offensichtlich werden und von der ÖGK nur bestätigt werden können. Die Regelungen des Kinderbetreuungsgeldes werden dadurch von über 60 % der Befragten als zu kompliziert wahrgenommen. Bei knapp 10 % der Befragten gibt es sogar Probleme aufgrund von Rückforderungen von oft mehreren Tausend Euro beim Kinderbetreuungsgeld. Oftmaliges Beispiel: nicht exakt zeitgleiche Ummeldung bei Übersiedlung einer Familie. Dadurch verliert die Familie den Status des gemeinsamen Haushaltes und muss zurückbezahlen.
 
ÖGK-ArbeitnehmerInnen-Obmann Andreas Huss: „Der übermäßig strenge Weisungskatalog aus dem Ministerium von Familienministerin Susanne Raab führt für die jungen Familien zu teilweise groben Problemen bei der Existenzsicherung und beim Krankenversicherungsschutz. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen ist es für unsere MitarbeiterInnen nicht möglich, eine kundenfreundliche Beratung anzubieten. Vielmehr gibt es mittlerweile sogar Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft aus dem Familienministerium gegen ÖGK-MitarbeiterInnen, die versichertenorientiert entscheiden wollten. So kann es nicht weitergehen. Die Familienministerin soll sich überlegen, wie diese Weisungen menschenfreundlicher umgeändert werden können. Wenn nötig, müssen auch Gesetze im Sinne einer familienfreundlicheren Vollziehbarkeit des KBG geändert werden.“
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