Arbeitslosenunterstützung
mit 24 einbezahlten Monats-Vollbeiträgen, erstmaliger Anspruch
Diese richtet sich nach der Höhe der geleisteten Vollbeiträge, und wird je nach Dauer der Mitgliedschaft gewährt. Ein neuerlicher Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung entsteht, wenn nach dem letzten Bezug wieder 12 Monats-Vollbeiträge geleistet wurden.