GBH

Arbeitslosenunterstützung

mit 24 einbezahlten Monats-Vollbeiträgen, erstmaliger Anspruch

Diese richtet sich nach der Höhe der geleisteten Vollbeiträge, und wird je nach Dauer der Mitgliedschaft gewährt. Ein neuerlicher Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung entsteht, wenn nach dem letzten Bezug wieder 12 Monats-Vollbeiträge geleistet wurden.

Die Gewerkschaft Bau-Holz in
den Bundesländern...

GBH-Landeskonferenz Wien

Wann3. April 2024 WoWien

GBH-Landeskonferenz Vorarlberg

Wann13. April 2024 WoFeldkirch

GBH-Landeskonferenz Tirol

Wann20. April 2024 WoAbsam
GBH und Social Media