GBH

Hitze ist für den Körper Schwerstarbeit!

Keine gesetzliche Grundlage für Hitzefrei. Arbeitgeber:in hat jedoch eine Fürsorgepflicht.
Das ganze Land leidet unter einer Hitzewelle. Temperaturen jenseits der 30 Grad bringen viele Arbeitnehmer:innen im Burgenland gehörig ins Schwitzen. Leistungsfähigkeit und Konzentration nehmen an sogenannten „Hundstagen“ um bis zu 70 Prozent ab. Gleichzeitig leidet die Arbeitsqualität und die Fehlerhäufigkeit sowie das Unfallrisiko steigen. Trotzdem heißt es für Arbeitnehmer:innen weiterarbeiten. Nur am Bau können Arbeiter:innen bei über 32,5 Grad im Schatten gemäß dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz „hitzefrei“ bekommen. 
 
„Hitze ist für den Körper Schwerstarbeit! Arbeitgeber:innen sollten deshalb auf die Gesundheit ihrer Mitarbeiter:innen schauen und – falls möglich – hitzefrei geben oder die Temperatur am Arbeitsplatz so angenehm wie möglich gestalten“, appellieren AK-Präsident Gerhard Michalitsch und der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz Burgenland, Michael Mohl an die Arbeitgeber. 
 
Leider wird nicht auf allen Baustellen Hitzefrei gewährt. Um hier endlich eine Sicherheit zu schaffen und die Gesundheit unserer Bauarbeiter zu schützen, fordert die Gewerkschaft Bau-Holz einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei am Bau. Bei Erreichen von 32,5 Grad Celsius im Schatten gilt die Hitzefrei-Regelung am Bau. „Dass es möglich ist, zeigt uns die Praxis, wo Baufirmen diese Regelung bereits leben und ihren Mitarbeitern den `Hitze-60er´gewähren. Sie sollten als Beispiel dienen“, erklärt Mohl und weist auf die Hitze-App hin. Über die Handyeinstellungen wird eine direkte Echtzeit-Schnittstelle zu der der Baustelle nächstgelegenen Messstelle der GeoSphere Austria (vormals ZAMG) hergestellt. Die App übermittelt ein Warnsignal, sobald die 32,5 Grad Celsius erreicht werden. Genaue Informationen unter www.gbh-news.at/Hitze-App
 
Bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung, wie beispielsweise Büroarbeiten, hat die Raumtemperatur generell zwischen 19° C und 25° C zu betragen. Ein Recht auf eine Klimaanlage gibt es aber nicht. Dafür gilt es sämtliche Maßnahmen auszuschöpfen, die die Temperatur senken wie z.B. nächtliches Lüften, Beschattung, Bereitstellung von Ventilatoren und alkoholfreien Getränken. „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in Arbeitsräumen für raumklimatische Verhältnisse zu sorgen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind. Das sieht das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz vor“, so Michalitsch abschließend. 
 
 
Das hilft bei heißen Temperaturen: 
  • Genug trinken 
  • Zusätzliche Arbeitspausen, Arbeitsbeginn vorverlegen, Mittagshitze meiden 
  • Abschattung vor direkter Sonneneinstrahlung: Beschattung, Kopfbedeckung, Sonnenschutzbrillen, Sonnenschutzmittel, Schutzhandschuhe, luftdurchlässige UV-sichere Kleidung 
  • Lockerung vorhandener Bekleidungsvorschriften 
  • Tisch- oder Stehventilatoren 
AK-Präsident Gerhard Michalitsch arbeitete gemeinsam mit GBH-Landesvorsitzenden Michael Mohl im Zuge der Jobwoche 2022 einen Tag lang auf einer Baustelle in Parndorf mit und konnte sich so ein Bild von der Belastung der Arbeitnehmer:innen am Bau im Sommer machen. 
 
 
  
 
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