Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
Ein gewerkschaftlicher Rechtsschutz kann nur für Gewerkschaftsmitglieder in Anspruch genommen werden.
Im Falle einer Intervention genügt die Mitgliedschaft zum ÖGB, ohne eine weitere zeitliche Voraussetzung.
Die Übernahme des Rechtschutzes - und damit allfälliger Kosten - ist nur für Mitglieder möglich, die mindestens 6 Monatsvollbeiträge geleistet haben.
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis wird kostenlos ein Rechtsanwalt durch die Gewerkschaft beigestellt. (Lohndifferenzen, Unfall bei der Arbeit, Unfall auf dem Weg von und zur Arbeit, Pensionsangelegenheiten, Vertretung vor dem Schiedsgericht).