GBH

10 Jahre AN-Freizügigkeit und die Folgen

Landesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH), Gerd Oprießnig, macht auf Missstände anlässlich 10 Jahre ArbeitnehmerInnen-Freizügigkeit aufmerksam: „Die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping muss höchste Priorität haben.“
Die Fälle von Unterentlohnung durch ausländische Firmen auf Vorarlbergs Baustellen nehmen zu. „Lohn- und Sozialdumping gefährdet hunderte Arbeitsplätze bei uns im Land“, warnt der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz (BGH), Gerd Oprießnig. Die Zahl der Entsendungen aus Billiglohnländern hat in den letzten Jahren stark zugenommen. „Es sind aber nicht nur ausländische Firmen, die Lohndumping betreiben, die heimischen Betriebe haben eine Mitverantwortung zu tragen, wenn sie dubiose Subunternehmer auf ihre Baustellen holen“, kritisiert GBH-Landesgeschäftsführer Gerhard Flatz. Deshalb präsentiert die GBH nationale und internationale Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping. 
 
Im vergangenen Jahr wurde bei 30 ausländischen Firmen, die auf Baustellen in Vorarlberg tätig waren, ein Verdacht auf Unterentlohnung festgestellt. Betroffen waren 103 ausländische Beschäftigte. „Eine Unterentlohnung liegt vor, wenn die Einstufung der Tätigkeit nicht der Lohnordnung des Kollektivvertrages entspricht“, erklärt Oprießnig. „Ein klassisches Beispiel ist ein als Hilfsarbeiter eingestufter Arbeitnehmer, der eine höherwertige Arbeit verrichtet.“ Gerade auf dem Bau werde hier vielfach getrickst. „Damit wird nicht nur der Arbeitnehmer betrogen, sondern folglich auch die SteuerzahlerInnen, wenn Abgaben nicht korrekt verrichtet werden.“ 
 
Es sind aber nicht nur ausländische Unternehmen, die Lohndumping betreiben. „Obwohl es im vergangenen Jahr bei inländischen Firmen keine Beanstandungen gab, werden immer wieder dubiose Subunternehmen mit ins Boot geholt. Die Strafen werden damit an die ausländischen Firmen einfach abgeschoben“, erklärt GBH-Landesgeschäftsführer Gerhard Flatz. „Wir appellieren deshalb ganz stark an die Unternehmen, ihrer Verantwortung nachzukommen und genau zu überprüfen, mit wem man auf einer Baustelle zusammenarbeitet.“
 
Oprießnig warnt: „Nach der Krise werden wir jeden einzelnen Arbeitsplatz in Österreich dringend zur Bekämpfung der Rekordarbeitslosigkeit benötigen. Wenn wir hier dem Lohn- und Sozialdumping nicht rechtzeitig einen Riegel vorschieben, wird uns das tausende regionale Arbeitsplätze kosten. Immer mehr Firmen werden zu Lohn- und Sozialdumping mit billigsten Arbeitskräften gezwungen, um überhaupt eine Chance auf Aufträge zu haben. Der Arbeitsmarkt wird immer unfairer. Es ist bereits 5 nach 12. Die Regierung muss von ihrem verantwortungslosen Kurs abgehen und endlich die richtigen Maßnahmen setzen.“
 
Für Flatz gilt es aus 10 Jahren Erfahrung mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit notwendige Änderungen voranzutreiben. „Der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping muss höchste Priorität eingeräumt werden. Während es in den ersten 7 Jahren der Arbeitsmarktöffnung in Österreich regelmäßig zu Verbesserungen bei der Bekämpfung von Lohndumping gekommen ist, herrscht seit drei Jahren Stillstand.“ 2017 wurde bei der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse erstmals ein eigener Kontrolleur für Unterentlohnung in Vorarlberg angestellt. Davor fanden die Prüfungen im Verbund mit Tirol statt. „Wir begrüßen diesen Schritt, fordern aber u.a. eine weitere Personalaufstockung und mehr Prüfungen.“
 
Das Problem mit Lohn- und Sozialdumping sei in den letzten drei Jahren wieder schlimmer geworden. „Ein aktueller Gesetzesentwurf gegen Lohn- und Sozialdumping der türkis-grünen Regierung minimiert die Strafen und macht Abgabenhinterziehung für schwarze Schafe noch attraktiver. Es besteht dringender Handlungsbedarf auf nationaler, aber auch europäischer Ebene”, betont Flatz.
 
Die GBH fordert daher:
 
Nationale Maßnahmen
 
  • Abschreckende höhere Verwaltungsstrafen. Lohn- und Sozialdumping darf sich für „schwarze Schafe“ nicht lohnen. 
  • Sicherstellung der grenzüberschreitenden Vollstreckung. Der Strafbescheid muss in ganz Europa vollstreckt werden.
  • Generalunternehmerhaftung für die Löhne. Es darf kein Abschieben der Strafen auf dubiose Subunternehmer geben.
  • Beschränkung der Subunternehmerketten
  • Mehr Kontrollen.
  • Mehr aktive Aufklärung und Information der ArbeitnehmerInnen über ihre Rechte und Ansprüche.
 
Maßnahmen auf europäischer Ebene
 
  • Wirksame Maßnahmen gegen Sozialdumping – einzelne Mitgliedstaaten verlangen bei der Entsendung von Arbeitskräften niedrigere Sozialversicherungsbeiträge und haben daher einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber österreichischen Unternehmen.
  • Verbesserungen bei der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Verwaltungsstrafen.
  • Verbesserungen bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Ansprüchen entsandter ArbeitnehmerInnen.
  • Wirksame Möglichkeiten für die Kontrollbehörden, um überprüfen zu können, ob entsandte ArbeitnehmerInnen in ihren Heimatländern ordnungsgemäß sozialversichert sind.
 
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