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ÖGJ-Ernszt: Mindestens 700 Euro für Lehrlinge!

Im Gastgewerbe-KV beschlossene Mindestlehrlingsentschädigung flächendeckend einführen

 
Arbeitsmarkt / Jugend / Kollektivverträge
28.03.2017, 14:06 | OTS0203 | ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund

 

ÖGJ-Ernszt: Mindestens 700 Euro für Lehrlinge!

Im Gastgewerbe-KV beschlossene Mindestlehrlingsentschädigung flächendeckend einführen

 

(Wien/OTS/ÖGB) - Lehrlinge im Hotel- und Gastgewerbe bekommen ab 1. Mai mindestens 700 Euro Lehrlingsentschädigung. „Damit haben die Gewerkschaften in den Kollektivvertragsverhandlungen eine wesentliche Verbesserung durchgesetzt“, gratuliert Sascha Ernszt, Vorsitzender der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ): „700 Euro Mindestlehrlingsentschädigung muss nun auch in allen anderen Branchen durchgesetzt werden, wo die Entlohnung der jungen Beschäftigten noch darunter liegt.“++++

Mit der Erhöhung der Mindestlöhne/-gehälter auf 1.500 Euro und später auf 1.700 Euro steigt auch der Abstand zwischen dem Einkommen der Lehrlinge und jenem der HilfsarbeiterInnen stark an. „Durch den erhöhten Lohnunterschied würde die Hilfsarbeit im Vergleich zur Lehre deutlich attraktiver werden. Warum sollten FloristInnen eine Lehrausbildung absolvieren, bei der man im ersten Lehrjahr 400 Euro verdient, wenn man als HilfsarbeiterIn mit bis zu 1.600 Euro rechnen kann?“, betont Ernszt. Gerade jene Jugendlichen, die in finanziell prekären Verhältnissen leben müssen, werden so gezwungen, zu entscheiden, ob sie sich das leisten können. „Das darf keinesfalls passieren. Bildung ist noch immer der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit“, betont der ÖGJ-Vorsitzende.

Kollektivverträge bestes Instrument für Regelung von Löhnen und Lehrlingsentschädigungen

Die Kollektivverträge sind nach wie vor das beste Instrument für die Regelung von Löhnen und Lehrlingsentschädigungen, denn sie können die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit jeder Branche berücksichtigen – bei der Höhe der Löhne, aber eben auch der Lehrlingsentschädigungen. Ernszt: „In vielen Branchen sind allerdings höhere Lehrlingsentschädigungen überfällig. Bei Anhebung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne müssen daher immer auch die Lehrlingseinkommen mit erhöht werden.“ Im ersten Lehrjahr sollte etwa nicht weniger als 40 Prozent des jeweiligen Mindestlohns bezahlt werden, das wären bei den geforderten 1.700 Euro dann 700 Euro Mindestlehrlingsentschädigung.

 

Rückfragehinweis:

ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund
Florian Kräftner
01/53 444-39 264, 0664/301 60 96
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