Was ist ein befristetes Dienstverhältnis?
Ein befristetes Dienstverhältnis endet durch Zeitablauf (z.B. zu einem vorgegebenen Termin). Obwohl dies in der Regel eine Kündigung ausschließt, lässt die Judikatur unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kündigung befristeter Dienstverhältnisse zu.
Wird im Fall eines befristeten Arbeitsverhältnisses über den vereinbarten Ablauf der Vertragszeit hinaus ohne neue Fristsetzung weitergearbeitet, entsteht ein auf unbestimmte Zeit laufendes Arbeitsverhältnis, welches den gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Kündigungsfristen und -terminen unterliegt.
Werden mehrere, in der Regel mehr als 3, befristete Arbeitsverhältnisse aneinandergereiht ("Kettendienstverträge"), so ist dies nur dann zulässig, wenn sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen. Ansonsten entsteht ein auf unbestimmte Zeit laufendes Arbeitsverhältnis.
Bei Fragen stehen dir die KollegInnen in den GBH-Landesorganisationen gerne zur Verfügung!