GBH

Was ist eine einvernehmliche Auflösung?

Ein Dienstverhältnis kann jederzeit ohne Einhaltung von Fristen im Einvernehmen zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn aufgelöst werden.

Im Rahmen einer einvernehmlichen Auflösung ist allerdings größte Vorsicht geboten. Es können im Einvernehmen Ansprüche abverhandelt, bzw. abgesprochen werden, die bei einer sonstigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses unbedingt zustehen würden!

Deshalb vor Unterschrift einer einvernehmlichen Auflösung unterschreiben den Betriebsrat fragen und/oder in der GBH-Landesorganisation beraten lassen!

 

Die Gewerkschaft Bau-Holz in
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21. Ordentlicher Gewerkschaftstag der GBH

Wann23. bis 24. Oktober 2024 WoWien
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