Stehen mir Sonderzahlungen zu?
Die Sonderzahlungen, besser bekannt als das Weihnachts- und Urlaubsgeld, sind kein gesetzlicher Anspruch! Sie werden von den Gewerkschaften verhandelt und gesichert!
Ob und in welcher Höhe Anspruch auf ein 13. und 14. Monatsgehalt besteht, steht in dem für dich gültigen Kollektivvertrag.
Die KollegInnen in deiner GBH-Landesorganisation informieren dich gerne!