GBH

Meine Lehre - Welche Rechte und Pflichten habe ich?

Die Rechte eines Lehrlings

Lehrlinge haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Ausbildung, auf einen regelmäßigen Lohn, die sogenannte Lehrlingsentschädigung, auf Urlaub und auf Freistellung für den Berufsschulbesuch.

Lehrlinge dürfen nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die mit dem Wesen der Ausbildung vereinbar sind und ihre Kräfte nicht übersteigen
 

Die Pflichten eines Lehrlings

Lehrlinge müssen sich bemühen, den gewählten Lehrberuf zu erlernen und dafür regelmäßig die Berufsschule zu besuchen. Sie müssen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für sich behalten und bei einer Erkrankung oder einer sonstigen Verhinderung sofort den Lehrberechtigten verständigen.


Achtung!

Bei Vernachlässigung der Pflichten kann das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst werden!

Die GBH-JugendsekretärInnen beraten dich gerne!

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