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Wie lange darf ich als Jugendliche/r arbeiten?

Für Jugendliche gelten eigene Arbeitszeitbestimmungen. So dürfen Jugendliche bis 18 Jahre nicht länger als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.

In besonderen Fällen darf jedoch von dieser Normalarbeitszeit abgewichen werden:  

  • um eine längere Wochenfreizeit zu erreichen. Beispiel: Freitag Frühschluss – hier kann die tägliche Arbeitszeit auf 9 Stunden verlängert werden. In Verbindung mit Feiertagen können Fenstertage eingearbeitet werden, damit eine längere zusammenhängende Freizeit entsteht.
     
  • wenn der Kollektivvertrag es zulässt, kann über einen mehrwöchigen Durchrechnungszeitraum die Arbeitszeit in einzelnen Wochen ausgedehnt werden. Allerdings darf die Arbeitszeit im Durchschnitt dieses Durchrechnungszeitraumes 40 Stunden nicht übersteigen.
     
  • Bei einer anderen Verteilung der Arbeitszeit darf die tägliche Arbeitszeit neun Stunden nicht überschreiten, die wöchentliche Arbeitszeit darf 45 Stunden nicht überschreiten.


Bei Jugendlichen ab 16 Jahre kann die Tagesarbeitszeit durch Reisezeiten bis auf zehn Stunden ausgedehnt werden.

Das gilt für Überstunden

Jede Arbeitsleistung, die über die festgelegte tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht, gilt für Jugendliche als Überstunde. Grundlage dafür ist das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz oder der entsprechende Kollektivvertrag.


TIPP

Überstunden sind für Jugendliche verboten. Wenn sie dennoch Überstunden leisten, gebührt ein Zuschlag von 50 % auf den Normallohn. Kollektivverträge können höhere Überstundenentgelte vorsehen.

Bei Lehrlingen, die älter als 18 Jahre alt sind, ist für die Berechnung der Überstunden-Entlohnung der niedrigste im Betrieb vereinbarte Facharbeiterlohn bzw. das niedrigste Angestelltengehalt heranzuziehen. Kollektivverträge können auch für Lehrlinge, die noch nicht 18 Jahre alt sind, höhere Überstundenentgelte vorsehen.

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