GBH

Was ist ein Lehrvertrag?

Mit dem Start der fachlichen Ausbildung und Arbeit im Lehrbetrieb beginnt das Lehrverhältnis.
 

Die Regelung für das Lehrverhältnis

Das Lehrverhältnis ist befristet. Es wird für die Dauer, die in der Lehrberufsliste vorgesehen ist (zwischen 2 und 4 Jahren), abgeschlossen.
 Für das Lehrverhältnis gelten die allgemeinen Vorschriften des Arbeitsrechts, außer, es ist etwas anderes im Berufsausbildungsgesetz bestimmt. Das Lehrverhältnis gilt trotz seines besonderen Ausbildungszweckes als Arbeitsverhältnis.

Lehrvertrag

Der Lehrvertrag stellt die rechtliche Grundlage für das Lehrverhältnis dar. Er ist ein Arbeitsvertrag mit besonderen Vereinbarungen über die Ausbildung.
Der Lehrvertrag muss schriftlich in vierfacher Ausfertigung abgeschlossen werden. Unterschreiben müssen der oder die Lehrberechtigte und der Lehrling. Für Lehrlinge unter 18 Jahren unterschreiben die gesetzlichen Vertreter, also etwa Vater oder Mutter, mit.

Der oder die Lehrberechtigte muss den Lehrling vor Beginn des Lehrverhältnisses bei der Sozialversicherung anmelden - und innerhalb von 2 Wochen bei der Berufsschule.


Wichtig!

Nach Anmeldung des Lehrvertrags bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer innerhalb einer Frist von 3 Wochen muss der Lehrling ein Exemplar des Lehrvertrags bekommen.

Die GBH-JugendsekretärInnen beraten dich gerne!

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