Datenschutz in der Betriebsratsarbeit
Datenschutz in der Betriebsratsarbeit
Die Digitalisierung führt in den Betrieben zu immer mehr Daten: Produktionsdaten, Kundendaten und auch Daten über Mitarbeiter/-innen. Aufgrund der Datenflut und der Gefahren von Datenverknüpfungen kommt dem Thema Datenschutz immer größere Bedeutung zu.
Die Europäische Union hat dem Rechnung getragen und die Datenschutzgrundverordnung geschaffen.
Ziel der neuen Datenschutzgrundverordnung, die mit 25. Mai 2018 verbindlich anzuwenden ist, ist die Schaffung eines einheitlichen Datenschutzniveaus auf europäischer Ebene.
Achtung
Diese Datenschutzgrundverordnung ist nicht nur von den Unternehmen anzuwenden, sondern auch von den Betriebsräten zu beachten. Denn den Arbeitnehmer-Vertretern/-innen stehen viele Daten zu, die von dieser Verordnung umfasst sind. Und viele Betriebsräte verarbeiten auch selbst Daten
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Datenschutz,
Datenschutzrecht,
Datensicherheit im Betriebsratsbüro und
Betriebsvereinbarungen
bekommen Sie beim Kompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung der Arbeiterkammer Oberösterreich unter der Telefonnummer +43 50 6906 2323 oder per Mail unter kbi@akooe.at
Broschüre
In einer Broschüre hat die Arbeiterkammer Oberösterreich einen fundierten Überblick zur Datenschutzgrundverordnung mit vielen wertvollen Tipps und Hinweisen zusammengestellt.