Wie funktioniert das mit dem Pensionskonto?
Das so genannte "Pensionskonto" steht für eine neue Form der Pensionsberechnung. Diese gilt nur für Menschen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren wurden. Falls du vor 1955 geboren wurdest, gilt für dich weiterhin das alte Berechnungssystem ohne Pensionskonto.
Kontoerstgutschrift
Alle, die ab 1955 geboren wurden und vor 2005 Versicherungszeiten erworben haben, bekommen von der Pensionsversicherungsanstalt eine Information zu ihrer Kontoerstgutschrift. Die Kontoerstgutschrift setzt aus allen Versicherungszeiten zusammen, die bis zum 31. Dezember 2013 gesammelt wurden. Sie bildet sozusagen das "Startkapital“ für dein Pensionskonto.
Die erste Zahl auf der ersten Seite des Infobriefes zeigt, wie hoch dein Pensionsguthaben derzeit ist.
Diesen Bruttobetrag erhältst du monatlich, wenn du bis zu deinem Pensionsantritt keine weiteren Pensionszeiten mehr erwirbst. Sobald weitere Versicherungszeiten dazukommen, erhöht sich auch deine Pension. Solltest du deine Pension vorzeitig antreten, musst du mit Abschlägen zu rechnen. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen in Pension gehen musst, gelten andere Bestimmungen!