Muchitsch: Sozialausschuss setzt erste Maßnahmen aus neuem Regierungsprogramm um
Der Sozialausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch die ersten Maßnahmen aus dem neuen Regierungsprogramm beschlossen. Es gibt die Ausschussfeststellung mit dem klaren Bekenntnis der Regierungsparteien zur Aktion 20.000 für ältere Arbeitsuchende und dazu, die dafür notwendigen Mittel zu beschließen. Hier geht es um zusätzliche 200 Millionen Euro, die zu den passiven Mitteln, die für die betroffenen Arbeitslosen bereits ausgegeben und im Rahmen der Beschäftigungsaktion aktiviert werden, dazukommen. Zugleich wird der Kündigungsschutz für über 50-Jährige, die neu in ein Arbeitsverhältnis eintreten, dem allgemeinen Kündigungsschutz angeglichen. Der Gedanke dabei: Der strengere Kündigungsschutz für ältere ArbeitnehmerInnen wirkt als eine Einstellungshürde. Von der Lockerung des Kündigungsschutzes verspricht sich die Regierung, dass mehr arbeitsuchende ältere Menschen einen Job bekommen. Der Vorsitzende des Sozialausschusses und Baugewerkschafter Josef Muchitsch betont: "Die Altersarbeitslosigkeit hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Wir tun alles, dass ältere Arbeitsuchende höhere Chancen bekommen, wieder in einen Job zu kommen."
Die Änderung beim Kündigungsschutz gilt nur für Arbeitssuchende über 50, die einen neuen Job beginnen. Für alle anderen, also für über 50-Jährige in einem Arbeitsverhältnis, ändert sich nichts. Der allgemeine Kündigungsschutz bleibt von dieser Änderung unberührt. Das gilt natürlich auch für die Gruppe der über 50-Jährigen. Das heißt, das Alter wird weiterhin ein wesentlicher Faktor im Rahmen der Sozialwidrigkeitsprüfung bei einer Kündigung sein.
Die Ausschussfeststellung, die von SPÖ, ÖVP und den Grünen beschlossen wurde, zur Beschäftigungsaktion 20.000 entspricht genau dem Regierungsprogramm, hier die Ausschussfeststellung im Wortlaut:
"Der Ausschuss für Arbeit und Soziales bekennt sich zu der von der Bundesregierung beschlossenen Beschäftigungsaktion 20.000.
Die Bundesregierung wird im Rahmen der Beschäftigungsaktion 20.000 für über 50-jährige langzeitarbeitslose Menschen 20.000 Arbeitsplätze pro Jahr in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine und Unternehmen schaffen bzw. fördern und damit die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe halbieren.
Die Beschäftigungsaktion 20.000 wird im Juli 2017 in Form von Pilotprojekten (je Bundesland in einem Bezirk) starten. Das Modell soll so ausgestaltet sein, dass es keine Verdrängungseffekte gibt.
Diese Mittel für die Beschäftigungsinitiative werden auf zwei Jahre (bis Juni 2019) befristet zur Verfügung gestellt.
Zur Finanzierung werden für den gesamten Zeitraum der Aktion zusätzlich 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt (zusätzlich zu den passiven Mitteln, die für die betroffenen Arbeitslosen bereits ausgegeben und im Rahmen der Beschäftigungsaktion 20.000 aktiviert werden).
Im Herbst 2018 sollen die Pilotprojekte evaluiert werden. Bei erfolgreicher Evaluierung wird die Beschäftigungsaktion 20.000 fortgesetzt und weitere 200 Millionen Euro für 2019 zur Verfügung gestellt.
Die Pilotprojekte werden durch Coachingmaßnahmen begleitet, um den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt aus der geförderten Beschäftigung zu erleichtern. Die Maßnahmen werden aus den aktivierten Arbeitsmarktmitteln gezahlt."