GBH

Entsenderichtlinie zum Abschluss bringen

GBH-Muchitsch fordert geplante EU-Arbeitsmarktbehörde mit Sitz in Österreich

Einen Informationsaustausch zwischen der Berichterstatterin im europäischen Parlament zur EU-Entsenderichtlinie, MdEP Agnes Jongerius, und dem Sozial- und Arbeitsausschussvorsitzenden Abg. z. NR Josef Muchitsch gab es in Wien. Fest steht, die geplante neue Entsenderichtlinie löst nicht alle Probleme, ist aber ein weiterer wichtiger Schritt für einen fairen Wettbewerb in Europa.

Im Vorjahr kamen 300.000 EU-Arbeitskräfte nach Österreich. Parallel dazu ist der Sozialbetrug durch neue betrügerische Praktiken gestiegen. Trauriger Spitzenreiter dabei ist die Steiermark. Umso wichtiger ist es, die geplante Maßnahme „gleiches Entgelt am gleichen Ort für gleiche Arbeit“ in allen EU-Staaten umzusetzen. Österreich hat das bereits im Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz (LSD-BG) vollzogen. Gewerkschaft Bau-Holz-Chef Josef Muchitsch: „Die in der Richtlinie vorgesehene Entsendedauer von 12 bis 18 Monaten geht aber an der Realität vorbei, weil 90 Prozent der Entsendungen kürzer sind. Die derzeitige durchschnittliche Entsendedauer liegt europaweit zwischen 3 und 4 Monaten.“

Die Europäische Union ist gut beraten, vor den EU-Parlamentswahlen 2019 und noch vor der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft (ab 1. Juli 2018) zu einem bestmöglichen Abschluss zu kommen. Immerhin laufen die Gespräche bereits seit 2015. Muchitsch: „Die österreichischeBundesregierung hat die Pflicht, sich während ihrer Ratspräsidentschaft nicht nur um die innere, sondern auch um die soziale Sicherheit zu kümmern.“

Ziel muss es sein, über eine europäische Sozialversicherungsnummer die Sozialversicherungsdaten bei entsandten Arbeitnehmern in ihren Herkunftsländern abfragen zu können. Die nationalen Sozialversicherungssysteme bleiben davon unberührt.

Muchitsch fordert: Standort der Arbeitsbehörde muss Österreich sein

Auch die von der Europäischen Kommission geplante Arbeitsbehörde ist dringend notwendig, um als Koordinierungs- und Vollziehungsbehörde aktiv werden zu können. Sitz dieser Arbeitsbehörde muss Wien sein. Warum? Wien liegt im Zentrum von Europa und Österreich ist eines der meistbetroffenen Länder bei Lohn- und Sozialdumping innerhalb der EU.

Österreich ist Zielland von Entsendungen, gleichzeitig steigt Lohn- und Sozialbetrug bei den Entsendefirmen – die Steiermark ist am stärksten betroffen

Ein Beispiel aus der meistbetroffenen Branche, dem Bau, mit einem 42prozentigen Anteil aller Entsendungen nach Österreich. Die Sozialdumping-Quote bei ausländischen Firmen hat sich bundesweit seit 2015 von 27,00 Prozent auf 44,50 Prozent im Jahr 2017 erhöht. Noch drastischer sieht es in Grenzgebieten wie der Steiermark aus. Hier lag die Sozialdumping-Quote bei den ausländischen Firmen im Jahr 2017 bei 76,70 Prozent.

Ein weiteres Problem ist, dass nationale Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping derzeit an der Staatsgrenze enden. Wenn Strafen wegen Sozialbetrug bei den Verursachern in den Herkunftsländern nicht exekutiert werden, helfen die schärfsten nationalen Gesetze und Kontrollen nichts.

Muchitsch abschließend: „Im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping sind wir noch lange nicht am Ziel. Weitere Maßnahmen sind dringend notwendig, um den Wettbewerb für Arbeitnehmer und Unternehmer fairer gestalten zu können."

Ranking Sozialdumping-Quote bei Entsendeunternehmen am Bau

1. Steiermark (75,7 %)

2. Kärnten (60,3 %)

3. Burgenland (55,4 %)

4. Salzburg (48,5 %)

5. Wien (44,1 %)

6. Niederösterreich (34,7 %)

7. Vorarlberg (32,7 %)

8. Tirol (26,6 %)

9. Oberösterreich (21,3 %)

Österreich gesamt (44,5 % bei ausländischen – lediglich 0,95 % bei inländischen Firmen)

Die Gewerkschaft Bau-Holz in
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