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Vergabegesetz Schritt in richtige Richtung, aber ...

Wichtige Forderungen der Initiative Faire Vergaben berücksichtigt, fehlende Subunternehmerbeschränkung ist Wermutstropfen

Die Novelle zum Bundesvergabegesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Zwei Wermutstropfen gibt´s leider: Die fehlende Subunternehmerbeschränkung und die Weigerung der Regierung, ein verpflichtendes Rating für Auftragnehmer bei öffentlichen Vergaben einzuführen. 
 
„In der Vergabenovelle sind im wesentlichen Punkte enthalten, die wir schon im Juni 2017 zwischen SPÖ und ÖVP verhandelt, jedoch seitens der ÖVP verschleppt wurden. Gut Ding braucht offenbar Weile”, so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH), Abg.z.NR Josef Muchitsch. Mit der Ausweitung des Bestbieterprinzips und der Schaffung einer verpflichtenden Meldung von Baustellen in einer Baustellendatenbank werden zwei wichtige Forderungen der Sozialpartnerinitiative „Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze!“ umgesetzt. Auch die Sektorenauftraggeber bleiben ab einer Auftragssumme von 10 Mio. Euro im Bestbieterprinzip.
 
Ab 1. März 2019 müssen alle öffentlichen Auftraggeber bei Bauaufträgen über 100.000 Euro Meldungen an die bestehende Baustellendatenbank bei der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) erstatten. Gemeldet werden müssen der Auftragsgegenstand, der Ausführungsort, der voraussichtliche Ausführungsbeginn und die eingesetzten Subunternehmer. Mit Daten aus der Baustellendatenbank – auf welchen Baustellen welche Baufirmen welche Tätigkeiten ausüben – sind sämtliche Baustellenkontrollore in der Lage, zielgerichtete Kontrollen durchzuführen. Die öffentlichen Auftraggeber werden über Ergebnisse der Kontrollen informiert und können bei Missständen rascher reagieren.

Die Meldepflicht an die Baustellendatenbank wird für die Kontrollbehörden und die öffentlichen Auftraggeber das Wissen über die Verhältnisse auf den Baustellen verbessern und dadurch einen Beitrag zur „Sauberen Baustelle" leisten. Wesentlich ist die gemeinsame Vollziehung der neuen Bestimmungen durch öffentliche Auftraggeber und Kontrollbehörden, damit die Erkenntnisse aus den Kontrollen und nicht die administrative Belastung im Vordergrund stehen. Indirekt wird sich diese Meldepflicht bei öffentlichen Aufträgen auch auf private Baustellen positiv auswirken, da bestimmte Mindeststandards zur Selbstverständlichkeit werden.

Sehr zu bedauern ist laut Muchitsch, dass es weiterhin keine Subunternehmerbeschränkung geben wird: „Gerade die endlosen Subunternehmerketten ermöglichen Sozialbetrug am Bau. Da geht es um viele Millionen Euro und tausende Arbeitsplätze. Das schädigt vor allem seriöse kleine Gewerbefirmen mit ihren gut ausgebildeten Fachkräften.“
 
Des Weiteren wird es einen Leistungs- und Wirtschaftsfähigkeitsnachweis geben. Der Wermutstropfen dabei: Dieses Rating für Auftragnehmer wird zwar im Gesetz verankert, soll aber nicht verpflichtend sein. Muchitsch: „Ein Auftraggeber sollte überprüfen, ob sein Auftragnehmer das beauftragte Gewerk auf Grund seiner Größe und Leistungsfähigkeit umsetzen kann, sonst landen wir wieder bei unseriösen Sub- und Sub-Sub-Unternehmerketten. Gerade öffentliche Auftraggeber haben Vorbildwirkung und müssen mit unseren Steuergeldern sorgsam umgehen. Das geht jedoch nur über ein Bestbieterprinzip und mit voller Transparenz.“
 
„Vergessen wir nicht, vor drei Jahren wurde noch nach Billigstbieterprinzip vergeben. Durch unsere Sozialpartner-Initiative 'Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze!' haben wir nun ein Vergabegesetz, das sich im internationalen Vergleich sehen lassen kann. Jetzt gilt es für die Auftraggeber, dieses zu nutzen“, so Muchitsch abschließend.

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