GBH

10 Jahre ArbeitnehmerInnen-Freizügigkeit

Der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping muss weiterhin hohe Priorität eingeräumt werden.
Seit dem Ende der Übergangsfristen für die 2004 der EU beigetretenen Mitgliedstaaten aus Mittel- und Osteuropa sind 10 Jahre vergangen. Der Zuzug an Arbeitskräften aus diesen und später der EU beigetretenen Staaten war groß. Aktuell sind über 320.000 Arbeitnehmer und ArbeitnehmerInnen aus den neuen Mitgliedstaaten in Österreich beschäftigt.
 
Weiters hinzu kommen noch grenzüberschreitend entsandte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit weiterhin stark zunehmender Tendenz. 2019 waren dies über 210.000 Arbeitskräfte (ohne Transportbereich). Nur 2020 kam es Corona-bedingt zu einem Rückgang.
 
Die Lohnunterschiede zu den europäischen Niedriglohnländern sind nach wie vor der entscheidende Push-faktor. Es ist in den letzten 10 Jahren kaum zu einer Angleichung der Löhne gekommen. Es sind aber nicht nur ausländische Unternehmen, die Lohndumping betreiben – Beispiel Hygiene Austria, Gastgewerbe, Erntehelfer.
 
Der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping muss weiterhin hohe Priorität eingeräumt werden.
 
Während es in den ersten 7 Jahren der Arbeitsmarktöffnung in Österreich regelmäßig zu einer Weiterentwicklung und zu Verbesserungen bei der Bekämpfung von Lohndumping gekommen ist, herrscht seit 3 Jahren Stillstand obwohl dringender Handlungsbedarf besteht. Es wurden bislang nicht einmal die Rückschläge durch die EuGH Judikatur „repariert“!
 
Besonders dringender Handlungsbedarf besteht in folgenden Bereichen:
 
Es braucht abschreckende Verwaltungsstrafen; 2019 hat der EuGH entschieden, dass die österreichische Regelung der Verwaltungsstrafen nicht europarechtskonform ist. Eine Reparatur ist daher seit damals notwendig. Seit 2017 (!) gibt es dazu auch schon einen Vorschlag der Sozialpartner. Leider wurde dieser nicht aufgegriffen. Der seit kurzem vorliegende Entwurf zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sieht eine andere Lösung mit im Endeffekt niedrigeren Strafen vor, die nicht abschreckend sind!
 
Sicherstellung der grenzüberschreitenden Vollstreckung: Auch hier hat der EuGH in die österreichische Rechtslage eingegriffen und 2018 entschieden, dass die gesetzliche Regelung (Sicherheitsleistung) dazu nicht europarechtskonform ist – seitdem erfolgte (ohne ersichtlichen Grund) noch immer keine Reparatur!! Erst der nun vorliegende Entwurf enthält eine Neuregelung.
 
Generalunternehmerhaftung für die Löhne: Besonders im Baubereich werden Aufträge häufig an Subunternehmen weitervergeben. Diese Subvergaben sind der Nährboden für Sozialbetrug, Schwarzarbeit und Lohndumping. Eine Haftung des Generalunternehmers oder Hauptauftraggebers als echte Kettenhaftung für die Subunternehmen würde bewirken, dass jene Unternehmen, die die stärkste Marktmacht haben und die höchsten Gewinne erzielen, für vorenthaltene Löhne zur Verantwortung gezogen werden.
 
Beschränkung der Subunternehmerketten: Im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe sollten die Subvergaben generell unterbunden werden, damit es gar nicht zur Bildung von Subunternehmerketten kommt.
 
Mehr Kontrollen
 
Mehr Aufklärung und Information der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über ihre Rechte und Ansprüche.
 
Handlungsbedarf auf europäischer Ebene
 
wirksame Maßnahmen gegen Sozialdumping – einzelne Mitgliedstaaten verlangen bei der Entsendung von Arbeitskräften niedrigere Sozialversicherungsbeiträge und haben daher einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber österreichischen Unternehmen. Dies gehört rasch unterbunden.
Verbesserungen bei der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Verwaltungsstrafen.
Verbesserungen bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Ansprüchen entsandter Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Wirksame Möglichkeiten der Kontrollbehörden um überprüfen zu können, ob entsandte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in ihren Heimatländern ordnungsgemäß sozialversichert sind.
 
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