GBH

Entsenderichtlinie kein Erfolg für Österreich

GBH-Beschwerde an EU-Kommission fordert echte Weiterentwicklung

Die derzeit vorliegende Einigung ist in weiten Teilen bloß ein Niederschreiben des durch EU-Judikatur festgeschriebenen Status Quo. Darüber hinaus gibt es zu viele Kann- und zu wenige Muss-Bestimmungen, analysiert die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) das Verhandlungsergebnis des EU-Rates zu einer Weiterentwicklung der Entsenderichtlinie.

Nachdem letzte Woche der Beschäftigungsausschuss die Entsenderichtlinie auf seine Agenda setzte, einigte sich gestern, Montag, der Europäische Rat der Sozialminister der EU mehrheitlich auf eine Evaluierung. In einem nächsten Schritt wird sich am Donnerstag das Europäische Parlament mit dieser Materie befassen. Die Ergebnisse der derzeitigen Beratungen sind vielfach in Kann-Bestimmungen formuliert. GBH-Bundesvorsitzender Abg.z.NR Josef Muchitsch: „Das ist zu wenig und nicht das Gelbe vom Ei.“

Neu ist, dass bei einer Entsendedauer von mehr als einem Jahr (mit einer Verlängerungsmöglichkeit von 6 Monaten) alle SV-Abgaben und steuerrechtlichen Vorschriften des Gaststaates auf die Entsendung anzuwenden sind. Dies wird in der Praxis in Österreich aber kaum Auswirkungen haben. Im Jahr 2016 waren fast 70 Prozent der Entsendungen kürzer als 90 Tage. Lediglich etwas mehr als 2 Prozent dauerten länger als ein Jahr.

Muchitsch: „Der vorliegende Entwurf geht zwar in die richtige Richtung, aber aus österreichischer Sicht greift er viel zu kurz. Gleicher Lohn (inkl. Zulagen, Taggeld und Sonderzahlungen) ist nach der EU-Judikatur der letzten Jahre schon jetzt zu bezahlen und es besteht ein Rechtsanspruch für entsandte Arbeitnehmer. Insofern soll hier arbeitsrechtlich betrachtet offenbar nur die Judikatur der letzten Jahre in die neue Entsenderichtlinie gegossen werden. Das ist gut, aber kein großer Wurf.“

Aus diesem Grund hat die GBH kürzlich eine Beschwerde an die EU-Kommission gerichtet, die die drei wichtigsten Forderungen aus österreichischer Sicht für einen fairen europäischen Arbeitsmarkt zusammenfasst. Die Anmeldung zur Sozialversicherung muss ab dem ersten Tag im Zielland erfolgen. „Sonst haben wir weiterhin legales Lohndumping durch die großen Unterschiede bei den Sozialabgaben unter den Mitgliedsländern. Außerdem muss vor Entsendung eine mindestens dreimonatige Vorbeschäftigungszeit im EU-Heimatland nachgewiesen werden. Wir erleben täglich, dass Firmen aus dem EU-Raum Nicht-EU-Bürger anmelden und diese dann nach Österreich entsenden. Hier wird die Dienstnehmerfreizügigkeit legal umschifft und Billig-Arbeitskräfte ziehen wie eine Karawane von einer Baustelle zur nächsten. Außerdem brauchen wir eine europäische Vernetzung der Behörden, um Sozialversicherungsdaten abfragen zu können und in Österreich verhängte Strafen gegen ausländische Firmen auch in ihren Herkunftsländern zu vollziehen. Die Europäische Union muss endlich Mut zu einem wirklich fairen Wettbewerb beweisen und die Entsenderichtlinie tatsächlich nachschärfen oder den Mitgliedsländern mehr Freiraum für nationale gesetzliche Maßnahmen verschaffen“, so Muchitsch.

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