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AK: Schrittweiser Wiedereinstieg hilft bei Rückkehr nach langer schwerer Krankheit

Mit dem Wiedereingliederungsteilzeitgesetz wird ein Modell geschaffen, das es ab 1. Juli 2017 ArbeitnehmerInnen ermöglicht, nach längeren schweren Erkrankungen schrittweise in den Arbeitsprozess zurückzukehren.

Soziales / Arbeiterkammer / Gesundheit / Arbeitsmarkt 22.11.2016, 12:28 | OTS0134 | Arbeiterkammer Wien

 

AK: Schrittweiser Wiedereinstieg hilft bei Rückkehr nach langer schwerer Krankheit

 

Wien (OTS) - Mit dem Wiedereingliederungsteilzeitgesetz wird ein Modell geschaffen, das es ab 1. Juli 2017 ArbeitnehmerInnen ermöglicht, nach längeren schweren Erkrankungen schrittweise in den Arbeitsprozess zurückzukehren. Dazu wird in der Krankenversicherung mit dem Wiedereingliederungsgeld eine unterstützende Leistung gewährt. „Grundvoraussetzung für die Wiedereingliederung nach langen Krankenständen ist das Vorliegen der vollen Arbeitsfähigkeit. Der Zweck der Leistung besteht darin, die Schwelle für einen Wiedereinstieg zu senken. Neben dem psychischen Entlastungseffekt soll die Wiedereingliederung auch die Rückfallwahrscheinlichkeit senken. Beide Aspekte zusammen tragen dazu bei, die Wiedereingliederung früher und stabiler gelingen zu lassen“, zeigt sich Alice Kundtner, stv. Direktorin der AK Wien und Leiterin des Bereiches Soziales, mit dem Beschluss im heutigen Ministerrat zufrieden.

Derzeit müssen ArbeitnehmerInnen auch bei monatelanger krankheitsbedingter Abwesenheit vom Arbeitsplatz nach der Rückkehr in den Betrieb sofort wieder in vollem Umfang „funktionieren“, so Kundtner. Diese viel zu hohe Schwelle für den Wiedereinstieg wird von Langzeiterkrankten vielfach als Belastung wahrgenommen; sie führt deshalb zu Verzögerungen bei der Abschreibung von Krankenständen, aber auch zu Rückfällen, wenn die Abschreibung zu früh erfolgt ist. Die Wiedereingliederung ermöglicht daher einen für die Betroffenen sinnstiftenden sukzessiven Wiedereinstieg in das Berufsleben bis zur stabilen Wiedererlangung der Leistungsfähigkeit.

Weitere Leitgedanken bei der Wiedereingliederung sind das Honorierungs- und das Schutzprinzip. Mit dem Wiedereingliederungsgeld wird die Beteiligung am Modell auch belohnt, da die Summe aus Wiedereingliederungsgeld und Entgelt zu einem höheren Einkommen führt als das ansonsten gebührende Krankengeld. Das Schutzprinzip soll gewährleisten, dass die Teilnahme an der Wiedereingliederung weder im Leistungsspektrum der Sozialversicherung (unter Einbeziehung der Arbeitslosenversicherung) noch im Bereich des Arbeitsrechtes eine Verschlechterung bewirkt.
Rückfragehinweis:
   Arbeiterkammer Wien
   Thomas Angerer
   +43-1 501 65-2578
   thomas.angerer@akwien.at
   http://wien.arbeiterkammer.at

 

 

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