GBH

Vergaberechtsnovelle: Chance für faire Arbeit, Wirtschaft und Österreich nutzen

GBH-Muchitsch fordert zum 1. Mai: Nachdenken über faire Arbeit


Ungarische Firmen zahlen erst nach 24 Monaten Steuern in Österreich, die Steuern aus Vermögen betragen lediglich 1,3 Prozent am Gesamtsteueraufkommen. Die Industrie verteidigt einen unfairen Wettbewerb zu Lasten von Klein- und Mittelbetrieben und deren Beschäftigten. Eine „echte” Vergaberechtsnovelle zum Schutz österreichischer Betriebe und deren Beschäftigten wird blockiert. Deshalb richtet die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) am Tag der Arbeit drei Fragen an Wirtschaft und Politik.


Anlass für die ersten Maiaufmärsche war die Forderung nach einem „8-Stunden-Tag“. Heute – 127 Jahre später – werden wir seitens der Wirtschaft und Politik mit einem „12-Stunden-Tag“ konfrontiert. Das ist aber nicht das einzige brisante Thema, welches die Arbeitnehmer belastet. Offenbar ist es die Strategie der Industriellenvereinigung, von den wahren Problemen in Bezug auf Steuergerechtigkeit und „faire Arbeit“ abzulenken.


Die GBH stellt am Tag der Arbeit 3 Fragen, und erwartet Beantwortungen von den politisch Verantwortlichen.
1. Warum bezahlen z.B. ungarische Unternehmen, welche in Österreich Aufträge abwickeln, aufgrund eines uralten Doppelbesteuerungsabkommens erst nach 24 Monaten Steuern in Österreich?
2. Warum beträgt das Steueraufkommen aus Vermögen nur 1,3 Prozent am gesamten Steueraufkommen in Österreich – während dies im EU-Schnitt 5,3 Prozent sind?
3. Warum nutzt die Wirtschaft die Chance nicht, gemeinsam mit AK und ÖGB im Zuge der Novelle zum Vergaberecht schärfere Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping bei Vergaben und Subvergaben an die Politik heranzutragen?


GBH-Bundesvorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch: „Die Novelle zum Bundesvergabegesetz befindet sich in der Zielgeraden. Statt von einer Reform der Entsenderichtlinie in Brüssel zu träumen, welche aufgrund des Vetos durch EU-Oststaaten derzeit unrealistisch ist, sollten wir die Chance durch die Vergaberechtsnovelle nutzen und an nationalen Schrauben zum Schutz österreichischer Betriebe und deren Beschäftigten drehen. Durch die Novelle ergeben sich EU-konforme Möglichkeiten, über die Bundesgesetzgebung den Kampf gegen Preis-, Steuer-, Lohn- und Sozialdumping zu verschärfen. Ziel muss es sein, das Bestangebotsprinzip auszubauen und Qualität zu stärken. Unsere Firmen in Österreich haben im internationalen Wettbewerb nur dann eine Chance, wenn nicht der Billigste, sondern der Beste öffentliche Aufträge erhält. Nutzen wir die Möglichkeit, klar im Vergabegesetz festzulegen, welche Voraussetzungen bzw. Eignungen ein Auftragnehmer erfüllen muss, um überhaupt ein Angebot abgeben zu dürfen. Bei Großprojekten von mehreren Millionen Euro müssen wir uns als Steuerzahler darauf verlassen können, dass unser Geld sinnvoll eingesetzt wird und bei den besten und qualifiziertesten Unternehmen in Österreich ankommt.“


Mit verpflichtenden Eignungskriterien im Bundesvergabegesetz kann ein rechtskonformes „Sieb“ geschaffen werden, durch welches nicht geeignete und dubiose Firmen von der Angebotslegung ausgeschlossen werden.
Muchitsch abschließend: „Begleitende Maßnahmen wie die Schaffung einer Baustellendatenbank, bei der verpflichtend Auftragnehmer-Daten einzupflegen sind, und eine Beschränkung der Subunternehmerkette vervollständigen einen wichtigen Schritt Richtung "FAIRE Arbeit’ mit  einer fairen Wirtschaft.”

 

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