GBH

Regelung Hitzefrei – Bericht 2019 positiv

GBH fordert Rechtsanspruch auf Hitzefrei
Die Hitzeregelung ab 32,5 Grad greift. Jede zweite Firma hat sie genutzt und 39.122 Bauarbeiter bekamen 2019 Hitzefrei. Das bestätigen aktuelle Zahlen der BUAK (Bauarbeiter- Urlaubs und Abfertigungskasse). Da nicht alle Firmen diese Regelung nutzen, fordert die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) einen Rechtsanspruch. 
 
2019 war der zweitheißeste Sommer der 253-jährigen Messgeschichte. Die fünf heißesten Sommer der Messgeschichte wurden ab dem Jahr 2000 gemessen, wie Experten der ZAMG (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik) bestätigen. Die Daten zum ersten Jahr mit der neuen Hitze-Reglung ab 32,5 Grad liegen nun vor. 2019 bekamen insgesamt 39.122 Bauarbeiter aus 5.245 Baubetrieben Hitzefrei.  Damit hat jede zweite Firma im Interesse ihrer Beschäftigten gehandelt. Von 11. Juni bis 29. August 2019 wurde bundesweit an 25 Arbeitstagen die 32,5-Grad-Grenze überschritten.
 
Nächster Schritt: Rechtsanspruch auf Hitzefrei
 
Die Entscheidung, Hitzefrei ab 32,5 Grad Celsius zu ermöglichen, ist aufgrund des Klimawandels ein gesundheitspolitisch wichtiger und notwendiger Schritt. GBH-Bundesvorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch: „Leider gibt es noch immer zu viele schwarze Schafe unter den Arbeitgebern und Auftraggebern, denen die Beschäftigten anscheinend egal sind. Kein Bauwerk kann so wichtig sein, dass dafür die Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird. Hitzefrei muss offenbar gesetzlich verankert werden. Schade, aber anscheinend geht es nicht anders. Kein Bauarbeiter soll in Zukunft wegen der Hitzebelastung gesundheitliche Schäden bis zum Tod erleiden. Alle Unternehmen und Auftraggeber müssen menschlich reagieren. Auf Sozialpartner-Ebene sind daher weitere Gespräche zu führen.” 
 
SERVICE: Die wichtigsten Fakten der Hitzefrei-Regelung
 
  • Die Hitzefrei-Grenze wurde mit 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Celsius gesenkt. Erst ab Erreichen der Grenze von 32,5 Grad Celsius gilt die Hitzefrei-Regelung (somit gibt es im Normalfall erst ab mittags bzw. am Nachmittag hitzefrei).
  • Der Arbeitgeber muss Hitzefrei anordnen, d. h., kein Bauarbeiter hat das Recht auf Hitzefrei.
  • Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für den Arbeiter. Die Kosten werden dem Arbeitgeber vollständig von der BUAK refundiert.
Die Gewerkschaft Bau-Holz in
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