BUAG-Novelle bringt Verbesserungen
Höchst erfreut zeigt sich der Landesgeschäftsführer der GBH Tirol und Vorstandsmitglied der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) Christian Hauser über die im März 2021 neu beschlossene Novelle zum Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG).
Was ist neu?
- Verlängerung der Frist für die Antragstellung auf Überbrückungsabgeltung
- Wegfall der Voraussetzung von Rehab-Maßnahmen beim Überbrückungsmodell
- Möglichkeit der einmaligen Unterbrechung des Überbrückungsmodelles
- Überbrückungsabgeltung bei Berufsunfähigkeit vor Vollendung des 58. Lebensjahres
- Überbrückungsgeld auch bei Bezug von Sonderruhegeld
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