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AK zu Corona-Kurzarbeit neu: Das ändert sich für die ArbeitnehmerInnen

Die neue Regelung bringt Verbesserungen für ArbeitnehmerInnen
AK und Gewerkschaften haben sich mit der Wirtschaftskammer im Zuge der Verlängerung der Corona-Kurzarbeit auf einige Verbesserungen für ArbeitnehmerInnen geeinigt. Die Regelung wird gerechter und bringt mehr Durchblick. Das sind die wichtigsten Änderungen, die ab 1. Juni gelten: 
 
+ Einkommen und Arbeitszeit: Bisher bekamen ArbeitnehmerInnen auch dann nur eine Nettoersatzrate von 80, 85 oder 90 Prozent ihres letzten Einkommens, wenn sie 100 Prozent ihrer vertraglichen Arbeitszeit geleistet hatten. Für Erst- oder Verlängerungsanträge ab 1. Juni gilt: Wer mehr arbeitet bekommt entsprechend mehr Geld. 
+ Lehrlinge: Einkommenssprünge durch Wechsel in ein höheres Lehrjahr wurden während der Kurzarbeit bisher nicht berücksichtigt, jetzt schon. 
+ ArbeitnehmerInnen bekommen eine schriftliche Bestätigung über die Corona-Kurzarbeit, bisher war das zumeist nicht der Fall. Wie die Erfahrung aus der AK Rechtsberatung zeigt, wussten viele ArbeitnehmerInnen nicht, auf wie viele Stunden ihre Arbeitszeit verringert worden war, wie lange die Vereinbarung gelten sollte und wie viel Geld ihnen zustehen müsste. 
+ Eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeit geht nicht automatisch, sondern muss erneut vereinbart werden. 
 
 
 
 
 
 
 
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