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ÖGB-Katzian:„Risikopatienten nicht unter Druck setzen!“

Unternehmen legen Risikogruppen-Angehörigen Verzicht auf die Dienstfreistellung nahe
Covid-19-Risikogruppen wurden definiert, um chronisch kranke Menschen mit einem hohen Infektionsrisiko bestmöglich vor der Ansteckung mit dem Virus zu schützen. Dementsprechend gibt es für Betroffene mit einem Risiko-Attest die Möglichkeit des Homeoffice beziehungsweise in Berufen, in denen das nicht möglich ist, auf Veränderung der Arbeitsbedingungen, etwa durch die Arbeit alleine in einem Zimmer oder durch andere Schutzmaßnahmen. Ist beides nicht möglich, besteht der Anspruch einer befristeten, bezahlten Dienstfreistellung, deren Kosten dem Arbeitgeber in voller Höhe ersetzt werden. Die dementsprechende Regelung wurde unlängst zum wiederholten Mal verlängert und gilt bis Ende August.
 
Keinesfalls vorgesehen, aber leider offenbar Tatsache ist die Aufforderung einzelner Unternehmen an Betroffene, diese Dienstfreistellung abzulehnen. „Wir haben bereits mehrere Hilferufe von Betroffenen, die mit ihrer Unterschrift bestätigt haben, dass sie trotz ihrer ärztlich bestätigten Zugehörigkeit zur Risikogruppe die Dienstfreistellung ablehnen und weiterhin zur Arbeit kommen möchten“, ärgert sich ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Dem ÖGB wurden entsprechende Fälle aus zwei Bundesländern gemeldet, auch die Kopie der Verzichtserklärung einer Arbeitnehmerin liegt vor. „Hier werden Risikopatienten mit berechtigter Furcht vor der Ansteckung mit Corona massiv unter Druck gesetzt. Angesichts der angespannten Arbeitsmarktsituation, die wir gerade erleben, ist ein solches Verhalten, das manche Arbeitgeber hier an den Tag legen, besonders verwerflich.“ 
 
Aufgabe des ÖGB ist es, ArbeitnehmerInnen zu schützen. „Wir wehren uns gegen diese letztklassige Vorgangsweise. ArbeitnehmerInnen raten wir, keinesfalls Verzichtserklärungen ohne Rücksprache mit ihrem Betriebsrat oder mit der zuständigen Gewerkschaft zu unterschreiben,“, so Katzian. Außerdem fordert der ÖGB-Präsident die Österreichische Gesundheitskasse auf, den Kampf gegen schwarze Schafe unter den Arbeitgebern zu unterstützen und sicherzustellen, dass diese Verzichtserklärungen die Ausnahme bleiben. Für die Refundierung der Kosten reichen ein Covid-19-Risiko-Attest und der Lohnzettel für den Erstattungszeitraum. „Es braucht ganz klar mehr Kontrollen, um sicherzustellen, dass Arbeitgeber nicht auf die Idee kommen, aus dem Gesundheitszustand ihrer ArbeitnehmerInnen Kapital schlagen zu können“, so der ÖGB-Präsident: „Arbeitgeber tragen eine große Mitverantwortung in der Bekämpfung des Virus. Ausnahmen von der Ausnahme für Risikogruppen zu verlangen, ist rechtlich mehr als fragwürdig und moralisch verwerflich!“
 
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